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Steuerliche
Änderungen vom 01.01.2007 in Deutschland
Was
hat sich in Deutschland im Hinblick auf Steuer, Finanzen,
Recht und Arbeit zum 01.01.2007 geändert? Eine
ganze Menge sogar. In
diesem Überblick haben wir die Neuerungen mit
dem Fokus für Arbeitnehmer aufgelistet:
-
Mehrwertsteuer
(Umsatzsteuer): Zum 01.01.2007 wurde der
Steuersatz von 16% auf 19 % angehoben. Der Ermäßigter
Steuersatz liegt weiterhin bei 7 % (Bücher,
Lebensmittel).
-
Entfernungspauschale
(auch Pendlerpauschale genannt): Zum 01.01.2007
wurde die Entfernungspauschale
für Arbeitnehmer von 0,30 € für jeden
Entfernungskilometer (ab 0 km) auf 0,30 € für
jeden Entfernungskilometer ab 20 km verändert.
Ein Entfernungskilometer beschreibt die Entfernung
der einfachen Strecke, z. B. nur die Hinfahrt. Maximal
können 4.500,00 € Euro pro Jahr geltend
gemacht werden. Dies gilt auch für Bahn- und
Busfahrten, auch wenn die teuerer sind. Damit kommen
Pendler erst ab dem 34. Kilometer und 230 Arbeitstagen
auf Ihre Kosten, da die jährliche Werbungskostenpauschale
920,00 € beträgt.
Im
folgenden zeigen wir zwei Beispiele für
die neue und alte Pendlerpauschale:
Beispiel 1:
Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz
45 km:
bis 01.01.2007: 45 km * 0,30 € = 13,50 €
ab 01.01.2007: (45 km – 20 km) * 0,30 € =
4,50 €
Fazit: Bei 230 Arbeitstagen beträgt die
Pauschale 2006: 3105,00 € und 2007: 1035,00 €.
Das ist eine Differenz von: 2070,00 €, die
abgezogen werden darf.
Beispiel 2:
Fahrtstrecke zwischen Arbeit und Arbeitsplatz
18 km:
bis 01.01.2007: 18 km * 0,30 € = 5,40 €
ab 01.01.2007: (18 km – 20 km) * 0,30 € =
0,00 €
Fazit: Bei 230 Arbeitstagen beträgt die
Pauschale 2006: 1242,00 € und 2007: 0,00 €.
Das ist eine Differenz von: 1242,00 €, die
abgezogen werden darf.
Weitere Regelungen zur Entfernungspauschale:
Mitfahrer erhalten diese Entfernungspauschale
ebenso wie Fahrer. Nur Arbeitnehmer, die im Firmenbus
zur Arbeit fahren, erhalten die Pendlerpauschale
nicht.
Firmenautos: Für Fahrer von Firmenautos
dürfen die ersten 20Km nicht mehr als Werbungskosten
geltend gemacht werden.
Tipp 1: Das Finanzamt muss Kosten für den
Arbeitsweg die über dem Maximalwert von
4.500,00 € / Jahr liegen akzeptieren, wenn
dies durch Aufzeichnungen (Tankquittungen, Fahrtenbuch,
etc.) belegt werden kann.
Tipp 2: Der Arbeitnehmer ist nicht mehr gezwungen
den kürzesten Arbeitsweg zur Arbeit zufahren
und ihn in der Steuererklärung anzugeben,
wenn ein verkehrsgünstigerer Weg (Zeitfaktor!)
möglich ist.
Arbeitgeber-Fahrtkostenzuschüsse für
die ersten 20Km sind nun voll lohnsteuer- und
sozialabgabenpflichtig. Erst ab dem 21km darf
die Pendlerpauschale pauschal versteuert werden.
Tipp 3: Ein Gutschein für
Benzin und Diesel vom Arbeitgeber oder ein Jobticket
für den öffentlichen
Nahverkehr mit maximal 44,00€ / Monat ist
nicht lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.
Behinderte Arbeitnehmer mit mind. 70% Behinderungsgrad
oder 50% mit Merkzeichen „G“ bzw. „aG“ können
wie bisher ab dem 1. Kilometer die Entfernungspauschale
steuerlich geltend machen.
Steuerlicher Abzug in Euro in 2006 und 2007 bei
230 Arbeitstagen:
Entfernungskilometer |
Abzug
2006 |
Abzug
2007 |
|
|
|
1 |
69 |
0 |
5 |
345 |
0 |
10 |
690 |
0 |
15 |
1.035 |
0 |
20 |
1.380 |
0 |
25 |
1.725 |
345 |
30 |
2.070 |
690 |
35 |
2.415 |
1.035 |
40 |
2.760 |
1.380 |
45 |
3.105 |
1.725 |
50 |
3.450 |
2.070 |
55 |
3.795 |
2.415 |
60 |
4.140 |
2.760 |
65 |
4.485 |
3.105 |
70 |
4.830 |
3.450 |
75 |
5.175 |
3795 |
|
Vergleichstabelle
Pendlerpauschale für 2006 und 2007
Tipp
4:
Da diese neue Regelung strittig ist, haben
Lohnsteuervereinigungen und weitere Gruppen
angekündigt dagegen
vorzugehen. Evtl. kann sich
an der neuen Entfernungspauschale
und deren Handhabung im Laufe
2007/2008 noch
einiges ändern. Sammeln
und behalten Sie alle Belege
vorerst!
-
Sparerfreibetrag: Bis
zum
31.12.2006 lag der Sparerfreibetrag
bei
1.370 € plus
Werbungs-
kostenpauschale (51,00 €)
und
somit bei: 1.421,00 €.
Ab
dem 01.01.2007 beträgt
der
Sparerfreibetrag einschließlich
Werbungskostenpauschale
für
Ledige:
801,00 € und
Verheiratete: 1.602,00 €
-
Versicherungsteuer: Zum
01.01.2007 wurde
der Steuersatz von
16% auf 19 % angehoben.
-
Sondertelefonnummern
0180 und 0137: Einige
der Sondertelefonnummern sind ab 01.01.2007
teurer geworden.
Bei den 0180er Nummern entscheidet
die nächste Ziffer (z.
B. 01801) über
die Telefonkosten:
Vorwahl
(über das Telekom-Festnetz):
01801:
0,039 € je
Minute
01802:
0,06 € je
Verbindung
01803:
0,09 € je
Minute
01804:
0,20 € je
Verbindung
01805:
0,14 € je
Minute
Bei
0137-Vorwahlnummern sieht
es folgendermaßen
aus:
01371,
01375: 0,14 € pro
Verbindung
01372,
01373, 01374:
0,14 € pro
Minute
01376:
0,25 € pro
Verbindung
01377:
1,00 € pro
Verbindung
01378,
01379: 0,50 € pro
Verbindung
-
Arbeitslosenversicherung: Zum
01.01.2007 wurde der Satz von 6,5%
auf 4,2 % gesenkt.
-
Arbeitszimmer: Die
Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit
des Arbeitszimmers wurde gestrichen.
-
Spitzensteuersatz
(Reichensteuer): Für
Jahreseinkommen über
250.000,00 € (Ledige)
und über 500.000,00 € (Verheiratete)
wurde der Spitzensteuersatz
von 42% auf 45% ab dem 01.01.2007
angehoben.
-
-
Rentenversicherung: Zum
01.01.2007 wurde der Satz
von 19,5% auf 19,9 % angehoben.
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