Das
Elterngeld – Die finanzielle Absicherung für
den Start ins Familienleben
Mit
der Geburt eines Kindes verändert sich im Leben
der jungen Eltern vieles. Nicht nur die Nächte werden
unruhiger, auch finanziell und beruflich stehen Veränderungen
ins Haus. Das Elterngeld ist dabei ein wichtiger Faktor,
der den Start ins neue Familienleben einfacher und unabhängiger
gestaltet.
Wer
hat Anspruch?
Das Elterngeld
löste zum 1. Januar 2007 seinen Vorgänger,
das Erziehungsgeld, ab und wird für alle
nach diesem Stichtag geborenen Kinder gezahlt. Im Gegensatz
zum Erziehungsgeld
ist das Elterngeld nicht an bestimmte Einkommensgrenzen
gebunden, wodurch es von jedem Vater und jeder Mutter eines
Neugeborenen in Anspruch genommen werden kann. Beide
Elternteile haben gemeinsam einen Anspruch von zwölf
Monaten. Weitere zwei Monate, die sogenannten
Partnerschaftsmonate, kommen hinzu, wenn auch der weiterhin überwiegend
berufstätige Partner für mindestens zwei Monate
die Erwerbstätigkeit reduziert und die Elternzeit
in Anspruch nimmt. Außerdem können auf Wunsch
die monatlichen Zahlungen halbiert und so der Bezugszeitraum
verdoppelt werden.
Höhe
des Elterngeldes
Die
Höhe des gezahlten Elterngeldes richtet sich
nach dem Verdienst vor der Geburt und beträgt 67
Prozent des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens, wobei mindestens
der Sockelbetrag von 300 Euro und maximal der Höchstbetrag
von 1.800 Euro monatlich vom Staat gezahlt werden. Dies
bedeutet in der Praxis, dass Nichterwerbstätige 300
Euro bekommen, eine Mutter oder ein Vater mit einem monatlichen
Nettoeinkommen von beispielsweise 4.000 Euro den Höchstsatz
von 1.800 Euro erhält anstatt der rechnerischen 67
Prozent in Höhe von 2.680 Euro.
Elterngeld-Basisdaten |
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Höhe
des gezahlten Elterngeldes |
67
Prozent des zuletzt bezogenen Nettoeinkommens |
Höchstbetrag |
1.800, 00 Euro |
Minimalbetrag |
300,00 Euro |
Bei Zwillingen |
plus 300,00 Euro |
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Tabelle:
Kurzübersicht über die wichtigsten Elterngeld-Daten |
Mehr
bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten gibt es zusätzlich 300 Euro
für jedes weitere Kind, auch der Sockelbetrag und
der Höchstbetrag erhöhen sich entsprechend um
diese Summe. So erhält zum Beispiel eine nichterwerbstätige
Zwillingsmutter 600 Euro monatlich, der Höchstbetrag
für Vielverdiener steigt bei Zwillingen auf 2.100
Euro.
Mehr
bei Geschwister
Leben bereits ältere Kinder mit im Haushalt, so erhalten
die Familien für sie einen Geschwisterbonus in Höhe
von zehn Prozent des Elterngeldes (73,7 Prozent statt 67
Prozent), mindestens jedoch 75 Euro. Voraussetzung ist,
dass mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder
mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren mit
in der Familie leben.
Geringverdiener
erhalten den Sockelbetrag
Bei Geringverdienern mit einem monatlichen Nettoeinkommen
von maximal 1.000 Euro und Eltern, die auch während
der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeiten, gelten zur
Ermittlung des Elterngeldes andere Berechnungsgrundlagen.
Der Geschwisterbonus und die Zuschläge bei Mehrlingsgeburten
bleiben davon jedoch unberührt.
So erhalten Geringverdiener mindestens den Sockelbetrag
von 300 Euro, können jedoch bis zu 100 Prozent ihres
letzen Nettoeinkommens als Elterngeld beziehen. Der Gesetzestext
lautet (BEEG §2 Abs. 2): „ In den Fällen,
in denen das durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen
aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt geringer als 1.000
Euro war, erhöht sich der Prozentsatz von 67 Prozent
um 0,1 Prozentpunkte für je zwei Euro, um die das
maßgebliche Einkommen den Betrag von 1.000 Euro unterschreitet,
auf bis zu 100 Prozent.“
In der Praxis bedeutet dieses:
Betrug das Nettoeinkommen vor der Geburt 800 Euro,
so wird ein Elterngeld in Höhe von 77 Prozent anstatt
von 67 Prozent gezahlt. Hier die Berechnung: 67 + (1.000 – Nettoeinkommen)/20
= Prozentsatz für die Berechnung des Elterngeldes.
Erwerbstätigkeit
während der Elternzeit
Auf einer anderen Grundlage erfolgt die Berechnung
des Elterngeldes, wenn auch während der Elternzeit einer
Erwerbstätigkeit nachgegangen wird. Voraussetzung
ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit maximal 30
Stunden im Monatsdurchschnitt beträgt. Die Höhe
des Elterngeldes richtet sich dann nach der Differenz des
aktuellen Nettoeinkommens zu dem vor der Geburt des Kindes
bezogenen.
Auch
hier ein Beispiel: Die Mutter des Kindes nimmt die Elternzeit
in Anspruch und arbeitet zusätzlich
in Teilzeit. Vor der Geburt betrug das monatliche Nettoeinkommen
2.000 Euro, aktuell bezieht sie 1.500 Euro. Die Differenz
beträgt somit 500 Euro. Von diesem Betrag erhält
sie 67 Prozent als Elterngeld, also 335 Euro.
Elterngeld
und weitere Sozialleistungen
Das
Elterngeld wird in der Regel nicht auf andere Sozialleistungen
angerechnet. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen
ist es bis zu einer Grenze von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei,
bei Mehrlingsgeburten entsprechend höher. Außerdem
ist das Elterngeld abgabenfrei und wird nicht versteuert,
jedoch wird es bei der Ermittlung des zu versteuernden
Einkommens und des daraus resultierenden Steuersatzes berücksichtigt.
Werden von der Krankenkasse oder dem Arbeitgeber Mutterschaftsgeld
oder andere Mutterschaftsleistungen gezahlt, so werden
diese in voller Höhe auf das Elterngeld angerechnet.
Elterngeld
und in Deutschland lebende Ausländer
Anspruch
auf Elterngeld haben alle Eltern, deren Kind nach dem
1. Januar 2007 geboren wurde, die über die
deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben. In Deutschland lebende Ausländer müssen
in aller Regel eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
haben. Darüber hinaus gibt es aber noch einige Sonderregelungen,
die je nach Individualfall bei der Elterngeldstelle erfragt
werden können.
Außerdem muss der Antragsteller mit seinem Kind in
einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen.
Wird nebenbei noch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt,
so darf diese die Höchstgrenze von 30 Wochenstunden
nicht übersteigen.
Diese Regelungen gelten auch für angenommene Kinder
und Kinder des Lebenspartners, die mit dem Antragsteller
in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Der Antrag
auf Elterngeld
Der
Antrag auf Elterngeld muss schriftlich bei der zuständigen
Elterngeldstelle eingereicht werden. Je nach Bundesland
sind unterschiedliche Ämter – wie beispielsweise
Jugendamt, Versorgungsamt oder das Landesamt für soziale
Dienste – dafür zuständig. Die Bürgerbüros
der Städte und Gemeinden können in aller Regel
Auskunft erteilen, an welche Stelle sich die Eltern zu
wenden haben.
Antrag
rechtzeitig zu stellen!
Wichtig ist es, den Antrag rechtzeitig zu stellen,
denn rückwirkend wird das Elterngeld nur für maximal
drei Monate gezahlt. Dem Antrag zwingend beizufügen
sind eine Geburtsurkunde oder –bescheinigung des
Kindes sowie ein Nachweis über das Einkommen vor der
Geburt. Außerdem kann es erforderlich sein, eine
Bescheinigung der Krankenkasse über gezahltes Mutterschaftsgeld
und eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
zum Mutterschaftsgeld dem Antrag beizufügen. Wenn
es geplant ist, während der Elternzeit einer Erwerbstätigkeit
nachzugehen, muss darüber ebenfalls Auskunft erteilt
werden. Das Einkommen aus der Berufstätigkeit muss
später auf jeden Fall in schriftlicher Form nachgewiesen
werden. Ebenfalls schon bei Antragstellung anzugeben ist,
welcher Elternteil zu welchem Zeitpunkt die Elternzeit
in Anspruch nehmen und damit das Elterngeld beziehen möchte.
Vergleich
zum Erziehungsgeld
Im
Vergleich zu seinem Vorgänger, dem Erziehungsgeld,
profitieren fast alle Familien vom Elterngeld. Lediglich
Nichterwerbstätige sind schlechter gestellt. Sie haben
jetzt einen Anspruch von 300 Euro monatlich über den
Zeitraum von einem Jahr. Nach den Regelungen des Erziehungsgeldes
konnten sie wahlweise über zwei Jahre hinweg 300 Euro
monatlich beziehen oder 450 Euro monatlich für die
Dauer von einem Jahr.
Infotipp: Um
weitere Informationen zum Thema: Elterngeld und Elternzeit
zu erhalten, können wir folgende Bücher empfehlen:
Das
neue Elterngeld
|
von Carsten Schwitzky
Dieser
verständlich geschriebene Fachratgeber
mit Berechnungsbeispielen zielt auch auf die umfassende
Information werdender Eltern. Die ausführlichen
Erläuterungen und Vorschläge zur Interpretation
der einzelnen Rechtsnormen des neuen Gesetzes bieten
insbesondere den Jugendämtern eine fundierte
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111 Tipps für Eltern. Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Steuern
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von Rolf Winkel, Hans Nakielski
Broschiert: 200 Seiten
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Kinder, Geld und Steuern
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Arrocha, Sigrid Beyer
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Das neue Elterngeld, Steuern sparen für
Familien, Klug vorsorgen, Viele praktische Tipps
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Preis: € 9,90
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