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Was
sind Empfehlungsschreiben?
Empfehlungsschreiben
sind im britischen und amerikanischen Sprachraum sehr üblich
und werden oft eingesetzt um Bewerber mit Ihrer Bewerbung
für eine neue Arbeitsstelle persönlich zu empfehlen.
Die Empfehlungsschreiben werden dabei von einer dritten Person
geschrieben, die ein hohes Ansehen besitzt und mit ihrem Namen
für den Bewerber bürgt.
Allgemein
gilt: Empfehlungsschreiben werden wie Arbeitszeugnisse
erstellt, nur werden sie persönlicher formuliert.
Für
wen ist ein Empfehlungsschreiben empfehlenswert?
- Besonders
empfehlenswert für Schüler, Praktikanten und Studenten,
zeitlich befristeten Arbeitnehmer
- Besonders
empfehlenswert für Anstellungen, die ohne Arbeitszeugnis
beendet werden
- Empfehlenswert
für Freiberufler wie Berater, Trainer, Dienstleister,
etc.
- Empfehlenswert
für Anstellungen, die mit einer besonderen Tätigkeit
oder Verantwortung verbunden waren
Welche
Anforderungen werden an den Aussteller des Empfehlungsschreibens
gestellt?
- Vertrauenswürdigkeit
des Ausstellers: Der Aussteller eines Empfehlungsschreibens
muss beim Empfänger des Dokumentes das Gefühl
hinterlassen: „Wenn der Bewerber ein Empfehlungsschreiben
von dieser Person erhalten hat, muss der Bewerber gut sein.“
- Person
des Ausstellers: In den meisten Fällen ist der Aussteller
eines Empfehlungsschreibens ein ehemaliger Vorgesetzter
oder eine disziplinarisch übergeordnete Person. Aber
auch Hochschul-Professoren, Pastoren, Lehrer, Politiker
oder andere Personen, des öffentlichen Lebens eignen
sich für die Ausstellung eines Empfehlungsschreibens.
- Persönliche
Bekanntschaft: Der Aussteller sollte dem Bewerber nicht
nur bekannt sein, sondern sollte seine erbrachten Leistungen
auch über einen bestimmten Zeitraum beurteilen können.
So fallen Empfehlungsschreiben, die aus Gefälligkeit
erstellt wurden und deren Inhalt es anzumerken ist, auf
und benachteiligen den Bewerber daraufhin.
- Erinnerungsvermögen:
Der Aussteller eines Empfehlungsschreibens sollte auch noch
nach sechs Monaten sich an den Bewerber erinnern können.
Allzu oft kontaktieren Arbeitgeber den Aussteller um weitere
Fragen zum Bewerber zu stellen. Wenn dann der Aussteller
sich nicht mehr an den Bewerber erinnern kann, verliert
die gesamte Empfehlung und der Bewerber an Glaubwürdigkeit.
Welche Anforderungen werden an das Empfehlungsschreiben
selbst gestellt?
- Papier
und Briefkopf: Das Empfehlungsschreiben sollte mit 1-2 Din
A4 Seiten auf gutem Papier mit ordentlichem Druck erstellt
werden. Wenn möglich mit Briefkopf (bei Organisationen
und Unternehmen), vollständiger Kontaktadresse und
persönlicher Unterschrift. Die Kontaktadresse ist hier
besonders wichtig, da sie auch die eigentliche Kennzeichnung
des Ausstellers (Rang, Position) enthält.
- Betreffzeile:
Der Phrase „EMPFEHLUNGSSCHREIBEN“ darf nicht
fehlen. Hier sollte der Platz dafür unter der Kontaktadresse
und oberhalb des eigentlichen Textes gewählt werden.
- Dienstsiegel:
Ein Dienstsiegel einer Behörde oder eines Unternehmens
wirkt wunder!
- Nennung
des Bewerbers: Im Empfehlungsschreiben selber muss der Empfohlene
mit vollem Namen, Geburtsort und –datum sowie Adresse
genannt werden. Auch der akademische Abschluss sollte genannt
werden.
- Grund
der Ausstellung: Sehr wichtig ist in dem Empfehlungsschreiben
die Nennung der Gründe warum
das Dokument erstellt wurde. Damit der Leser das Empfehlungsschreiben
nicht als Gefälligkeits-Empfehlungsschreiben empfindet,
sollte darin neben den Gründen auch der Zeitraum, die
Erfolge die Leistungsfähigkeit des Bewerbers genannt
werden.
- Spezielle
Eigenschaften: Weiterhin sollten im Schreiben die speziellen
Eigenschaften des Bewerbers genannt werden. So sind Eigenschaften
wie Zuverlässigkeit, Loyalität, Motivation, Pünktlichkeit
und weiteren Charaktereigenschaften hilfreiche und unterstützende
Beschreibungen für den Bewerber.
Wie
sieht der Aussteller den Bewerber in Zukunft: Nicht fehlen sollte
eine Ansicht des Ausstellers wie und wo er den Bewerber in Zukunft
sieht. Das sollte allerdings zwischen den beiden Personen abgesprochen
sein.
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