Zu
den sonstigen Unterlagen im Rahmen einer Bewerbung gehören Referenzen,
Arbeitsproben, Handschriftprobe, polizeiliches Führungszeugnis,
Gesundheitszeugnis.
Diese
werden der Bewerbungsmappe nur auf ausdrückliche Anforderung
des personalsuchenden Unternehmens beigelegt.
Arbeitsproben
Wenn Sie Arbeitsproben beilegen, achten Sie auf Ihre bestehende
Geheimhaltungspflicht gegenüber Ihrem derzeitigen Arbeitgeber.
In der Regel sollten Sie Ihre Bewerbung als Arbeitsprobe betrachten.
Handschriftenprobe
/ Handschriftlicher Lebenslauf
Eine Handschriftenprobe bzw. ein handschriftlicher Lebenslauf
wird heute nur noch selten verlangt. Tipp:
Muster und Vorlagen für
einen handschriftlichen Lebenslauf erhalten Sie hier.
Polizeiliches
Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis erhalten Sie auf Antrag von
der Verwaltung der Gemeinde/Stadt, in der Sie mit erstem Wohnsitz
gemeldet sind.
Gesundheitszeugnisses
Wegen eines Gesundheitszeugnisses sollten Sie sich an Ihren
Hausarzt wenden.
Veröffentlichungsliste
Eine Veröffentlichungsliste auf einem Extrablatt kommt nur in
Frage, wenn mindestens 3 Ihrer Arbeiten veröffentlicht worden
sind. Falls Sie z. B. Ihre Magister- oder Doktorarbeit veröffentlicht
und dem entsprechenden Zeugnis in der Bewerbungsmappe ein zusätzliches
Blatt mit der Kurzfassung beigefügt haben, empfiehlt sich der
Hinweis auf die Veröffentlichung auf diesem Blatt. Andernfalls
lässt sich der Veröffentlichungshinweis auch im Lebenslauf,
dort wo auch die Magister- bzw. Promotionsprüfung erwähnt ist,
unterbringen.
Eine
Liste der Veröffentlichungen beginnt sinnvollerweise mit dem
Vor- und Nachnamen links oben; dann folgt nach ca. 6 Leerzeilen
die Überschrift "Veröffentlichungen:"; nach weiteren 3 Leerzeilen
folgen in chronologischer Reihenfolge die Veröffentlichungshinweise.
Diese sind durch Absätze (1 Leerzeile) getrennt und jeweils
ab der zweiten Zeile ca. 1 cm eingerückt.
Der
einzelne Veröffentlichungshinweis ist üblicherweise folgendermaßen
aufgebaut: