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Kündigungen
von Beschäftigungsverhältnissen
Muss
eine Kündigung schriftlich erfolgen?
Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Sonst ist sie unwirksam.
Aller-dings muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er seine Arbeit weiterhin
angeboten hat, auch wenn er nicht weiterarbeitet. Ansonsten verliert er sein
Recht auf
Lohnanspruch. Die Unwirksamkeit einer Kündigung muss vor dem Arbeitsgericht
erstritten werden. Tipp: Kündigung nur als "Eingeschriebener
Brief" |
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Kann
der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte" Kündigung
aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja und Nein.
Nein, vor Ausspruch einer verhaltenbedingten Kündigung muss eine Pflichtverletzung
im "Leistungsbereich" mit einer Abmahnung erfolgen.
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
im "Vertrauensbereich" stattgefunden hat.
Achtung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen nicht
erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies
ist ein verbreiteter Trugschluss.
Tipp: Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob bei einer Kündigung
ohne Abmahnung diese nicht erforderlich gewesen wäre. |
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Kann
der Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
schon kündigen?
Ja, er kann.
Eine Kündigung kann von beiden Seiten schon vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.
Tipp: Dies kann für den Arbeitnehmer interessant sein, wenn er bei
alten Arbeitgeber die Kündigung mit der Zusage der neuen Stelle einreicht.
Evtl. bietet der alte Arbeitgeber ein lohnenswertes Angebot an. Dann kenn die
neue Stelle schon vor Antritt gekündigt werden. Allerdings gilt dies auch
andersrum. |
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Kann
der Arbeitgeber kündigen, nur weil der Arbeitnehmer
nicht gut genug arbeitet?
Ja und Nein.
Ja, wenn der Arbeitnehmer mit Absicht schlecht gearbeitet hat. Und dieses nachgewiesen
wird.
Nein, wenn der Arbeitnehmer sich bemüht hat gut zu arbeiten. Dies ihm aber
misslungen ist. |
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Kann
eine Arbeitgeberkündigung wieder vom Arbeitgeber einfach
zurückgezogen werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber zurückgezogen
werden, wenn die Kündigung erst einmal gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen
wurde.
Tipp: Trifft ein Widerruf der Kündigung vor der eigentlichen Kündigung
beim Arbeitnehmer ein, so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. |
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Muss
eine Kündigung begründet werden?
Ja und Nein.
Ja, eine Kündigung muss begründet werden bei der Kündigung von
Berufsausbildungsplätzen oder wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag dieses
so geregelt ist. |
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Welche
Kündigungsfristen gelten?
Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Arbeitnehmer beträgt :
- Probezeit: 2 Wochen
- Arbeitsverhältnis < 2 Jahre: 4 Wochen zum
15.ten oder Ende eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 2 Jahre: 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 5 Jahre: 2 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 8 Jahre: 3 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 10 Jahre: 4 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 12 Jahre: 5 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 15 Jahre: 6 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
- Arbeitsverhältnis 20 Jahre: 7 Monate zum Ersten eines
Kalendermonats
Tipp: Die
Kündigungsfristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag
günstiger für den Arbeitnehmer geregelt sein. |
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Wann
kann die Probezeit gekündigt werden?
Jederzeit, ohne Begründung, innerhalb der gesetzlichen Frist (siehe oben). |
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Muss
ich nach einer Kündigung auch noch meine Arbeitspapier
selber abholen?
Ja, Sie müssen es mindestens einmal probieren. Sind die Papiere nicht in
einer vernünftigen Zeit fertig hat der Arbeitgeber die Pflicht Ihnen diese
Papiere zuzustellen. |
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Was
kann ich gegen einen Kündigung tun?
Gegen eine Kündigung kann eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen
Arbeitsgericht erhoben werden. Dies kann sinnvoll bei einer fristlosen Kündigung
sein. |
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Können
Schwangere gekündigt werden?
Nein.
Nein, eine Kündigung kann nicht während einer Schwangerschaft und auch
nicht nach Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung erfolgen. |
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Wie
sieht eine fristlose Kündigung aus?
Eine fristlose Kündigung kann unbegründet sein. Allerdings auf Verlangen
des Arbeit-nehmers muss eine Begründung erfolgen. Eine fristlose Kündigung
erfolgt vom Arbeitgeber innerhalb von 14 Tagen, wenn dem Arbeitgeber ein schwerwiegender
Verstoß gegen dem Arbeitsvertrag (z. B. unentschuldigtes Fehlen, schlechte
Arbeit gegen besseres Wissen, ...) bekannt wurde. Mit einer fristlose Kündigung
endet das Arbeitsverhältnis und die Lohnzahlung sofort.
Tipp: Nach den 14 Tagen ist eine fristlose Kündigung
nicht mehr rechtens. |
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Wie
sieht eine ordentliche Kündigung aus?
Eine fristgemäße oder auch ordentliche Kündigung kann personnen-
oder betriebs-bedingt sein. Bei einer betriebsbedingten Entlassungen (sollen)
auf sozial verträglicher Weise Personal abgebaut werden.
Tipp: Dabei wird oft eine Abfindung gezahlt.
Bei personnenbedingten Kündigungen sind oft Krankheiten des Arbeitnehmer
der Grund der Entlassung. |
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Weitere Informationen zum Thema:
Weiter
zum Teil 1: Die
Kündigung - Die Kündigung des Arbeitsplatzes
Weiter zum Teil 2: Die
allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der betriebsbedingten
Kündigung
Weiter
zum Teil 3: Sozialauswahl,
Folgen einer Kündigung
der betriebsbedingten
Kündigung |
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