Deutsche Arbeitnehmer, welche in Deutschland wohnen
und in der Schweiz eine Festanstellung innehaben,
können davon profitieren, dass in der Schweiz
vergleichsweise hohe Gehälter gezahlt werden.
Jobs
in Zürich oder anderen Schweizer Städten
werden also für die sogenannten "Grenzgänger"
gut bezahlt, während die Lebenshaltungskosten
in Deutschland im Vergleich zur Schweiz deutlich
geringer sind.
Die
Anzahl der Grenzgänger in die Schweiz ist zwischen
den Jahren 2011 und 2016 auf 320.000, um mehr als
ein Viertel, angestiegen. 20 Prozent dieser Grenzgänger
kamen hierbei aus Deutschland.
Das
müssen deutsche Grenzgänger beachten
Aufgrund
dessen, dass die Schweiz kein EU-Land ist, müssen
einige Besonderheiten beachtet werden. Grenzgänger
mit einer EU-Staatsbürgerschaft, die für
eine in der Schweiz ansässige Firma arbeiten,
müssen eine Grenzgängerbewilligung, den
sogenannten "Ausweis G", nachweisen können.
Um diesen zu bekommen, muss der Arbeitgeber den
G Ausweis beantragen. Auch müssen der Arbeitsvertrag,
eine Wohnsitzbescheinigung, der Personalausweis
oder Reisepass des Mitarbeiters sowie ein Passfoto
eingereicht werden. Auch müssen Grenzgänger
über ein Schweizer Gehaltskonto verfügen,
damit das Gehalt auf dieses überwiesen werden
kann. Es sollte jedoch berücksichtigt werden,
dass bei Auslandsüberweisungen gegebenenfalls
zusätzliche Kosten anfallen können. Somit
wäre ein deutsches Konto sinnvoll, um inländische
Geldtransfers einfacher zu gestalten.
Wichtig
ist außerdem, dass in der Schweiz beschäftigte
Deutsche, sowie die nicht erwerbstätigen Familienmitglieder
dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz unterliegen.
Hier müssen Grenzgänger selbst aktiv werden,
jedoch ist durch die deutschen Kooperationskrankenkassen
gewährleistet, dass ärztliche Behandlungen
jederzeit auch im Heimatland erfolgen können.
Auch besteht die Möglichkeit, sich von der
Krankenversicherungspflicht in der Schweiz befreien
zu lassen, um weiterhin bei der deutschen (privaten)
Krankenversicherung versichert zu bleiben. Allerdings
sollte hier beachtet werden, dass die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland
höher ausfallen als in der Schweiz.
Deutsch-schweizerisches
Doppelbesteuerungsabkommen
Im
Jahre 1971 wurde für Grenzgänger, die
in Deutschland wohnhaft sind, das deutsch-schweizerische
Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Dies kommt
Pendlern in der Form zugute, dass das Gehalt nicht,
wie sonst üblich, im Arbeitgeberstaat zu besteuern
ist, sondern Deutsche, welche in der Schweiz arbeiten,
ihre Steuern im Wohnsitzstaat, also in Deutschland,
bezahlen können. Jedoch gibt es hierbei zumindest
eine kleine Einschränkung. Es fällt ein
Pauschalbetrag von bis zu 4,5 Prozent des Bruttolohns
im Rahmen der Quellensteuer in der Schweiz an. Diese
Quellensteuer wird anschließend mit der deutschen
Einkommensteuer abgeglichen.
Zur
Nutzung des Doppelbesteuerungsabkommens muss eine
Ansässigkeitsbescheinigung, welche durch das
zuständige deutsche Finanzamt ausgestellt wird,
beim Arbeitgeber eingereicht werden. Liegt diese
Bescheinigung nicht vor, behalten die zuständigen
Schweizer Finanzbehörden den kompletten Steuerbetrag
ein. Dies führt dazu, dass die Steuererklärung
deutlich aufwendiger wird, als bei der entsprechenden
Nutzung des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen.
Außerdem sollte berücksichtigt werden,
dass durch den Wechselkurs der beiden unterschiedlichen
Währungen auch der Steuersatz in Deutschland
beeinflusst wird, da die Steuern des Grenzgängers
in Schweizer Franken angegeben werden müssen
und das deutsche Finanzamt dementsprechend den Steuersatz
jahresbezogen in Euro umrechnet. Dies führt
dazu, dass, wenn der Schweizer Franken an Wert gewinnt,
sich auch die steuerlichen Abgaben in Deutschland
dementsprechend erhöhen. Dies sollten Grenzgänger
also im Hinterkopf behalten und jederzeit berücksichtigen.
Fazit
Für
deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten,
gibt es einige Vorteile - insbesondere ein höheres
Gehaltsniveau. Allerdings müssen bürokratische
Aufgaben gewissenhaft erledigt werden. Grenzgänger
sollten sich außerdem intensiv mit ihren Rechten
und Pflichten auseinandersetzen und sich kompetent
beraten lassen.