Student:innen in Deutschland halten sich während
des Studiums gerne mit einem Minijob über Wasser.
Da kommt die Möglichkeit, beispielsweise als
Umzugshelfer:in aktiv zu werden, für viele
junge Damen und Herren wie gerufen! Von flexiblen
Arbeitszeiten über eine körperlich pushende
Tätigkeit bis hin zu kontinuierlicher Auftragslage
- die Benefits der ausgeschriebenen Stellen sind
oftmals entscheidend und eine willkommene Abwechslung
für rauchende Köpfe.
Studiwork
verbindet - Umzugshelfer einfach und schnell finden
durch das Vermittlungsportal von Studiwork.com
Als
professionelle Studentenvermittlung arbeitet die
Plattform Studiwork effizient und gezielt über
das eigens hierfür eingerichtete Vermittlungsportal.
So lassen sich Auftraggeber ideal mit Interessenten
vernetzen.
Ob Sie selbst ein Umzugsunternehmen führen
und auf der Suche nach geeigneten Mitarbeiter:innen
sind, als Privatperson eine Hilfskraft organisieren
möchten oder auf der Suche nach einem Nebenjob
sind, die folgenden Informationen hinsichtlich Steuerabgaben
& Co. dürften für alle Seiten von
wertvollem Interesse sein...
Was
es hinsichtlich Anstellung zu beachten gilt
Student:innen
sind zwar zeitlich flexibler als Personen mit einem
klassischen nine to five Job und in der Regel froh
über jeden Euro, den sie nebenbei erwirtschaften
können - dies gilt jedoch noch lange nicht
als Freibrief dafür, die ohnehin schon mental
auf Hochtouren arbeitenden potentiellen Dienstnehmer:innen
nach Strich und Faden auszubeuten. Vor allem steuerlich
gilt es daher einige wichtige Punkte zu berücksichtigen,
die maßgebliche Auswirkungen auf das Einkommen
der Angestellten haben und zu deren vertraglichen
und rechtlichen Schutz eingerichtet wurden.
Dabei wird zwischen unterschiedlichen Anstellungsformen
unterschieden, die im folgenden Text näher
beleuchtet werden.
Minijob
- Jede(r) fängt mal klein an
Ein
Vollzeitstudium lässt für gewöhnlich
nicht viel Spielraum für eine Anstellung mit
über 20 Stunden und mehr. Da viele Betroffene
trotzdem auf ein Einkommen angewiesen sind, beispielsweise
wenn keine finanzielle Unterstützung seitens
der Eltern oder in Form eines Stipendiums besteht,
kommt der sogenannte Minijob wie gerufen.
Die
Zuverdienstgrenze liegt hier aktuell bei bis zu
450 Euro, diese Summe kann sozusagen steuerfrei
verbucht werden und liegt somit auch im Interesse
der jeweiligen Student:innen. Je nachdem ob der
bzw. die Arbeitgeber:in die Kosten für die
pauschale Lohnsteuer in der Höhe von zwei Prozent
mittragen oder sie an den beziehungsweise die jeweilige
Arbeitnehmer:in abgeben möchte, kann noch mit
etwaigen Abzügen gerechnet werden. Sozialversicherungsbeiträge
sind von dieser Regelung generell ausgenommen.
Als Arbeitgeber:in ist es nicht gestattet, Student:innen,
die einen Minijob-Vertrag unterzeichnet haben, über
die damit verbundenen Stunden arbeiten zu lassen
(insbesondere nicht über 8 Stunden am Stück
ohne Pause) und auch die Höchstverdienstgrenze
darf nicht überschritten werden, da die Angestellten
mitunter um ihr Stipendium umfallen. Urlaubs- und
Weihnachtsgeld sind auch in einem Minijob üblich
und werden steuerfrei berücksichtigt.
Midijob
- Ist mehr tatsächlich weniger?
Wer
statt eines Minijobs, einen sogenannten Midijob
an Land gezogen hat oder stattdessen einer kurzfristigen
Beschäftigung nachgeht, wird früher oder
später voraussichtlich mit unangenehmen Steuerabzügen
konfrontiert werden. Diese können mal niedriger,
mal höher ausfallen und beinhalten für
gewöhnlich sowohl einen Kirchen- als auch Solidaritätsbeitrag
und die bereits erwähnte Lohnsteuer (bis zu
25 Prozent), die in diesem Fall seitens des Dienstgebers
nicht pauschal mitgetragen wird. Idealerweise bestehen
Student:innen im Falle einer kurzfristigen Anstellung
auf eine individuelle Besteuerung, um finanziell
besser auszusteigen. Als Dienstgeber:in lohnt es
sich durchaus, sich von der fairen Seite zu präsentieren
und Student:innen in diesem Punkt entgegenzukommen.
Oftmals sind die Betroffenen nämlich hinsichtlich
der zu verbuchenden Abzüge alles andere als
erfreut und entscheiden sich in den meisten Fällen
für eine andere Form der Anstellung, mitunter
sogar einen anderen Arbeitsplatz.
Als Dienstgeber:in empfiehlt es sich in diesem Szenario,
den Angestellten auf jeden Fall die Vorzüge
einer Steuererklärung vor Augen zu führen
und bewusst zu machen.
Steuererklärung
von Vorteil - gewusst wie!
Pünktlich
zu Beginn des neuen Dienstjahres ist es für
Student:innen ratsam, einen Steuerausgleich durchzuführen,
um das Vorjahr noch einmal finanziell Revue passieren
zu lassen und im besten Fall vom Finanzamt eine
Gutschrift zu erhalten. In vielen erfreulichen Fällen
lassen sich dadurch nämlich wertvolle Steuern
wieder aufs Student:innenkonto zurückerobern.
Auch wenn es mitunter kein Leichtes und mit hohem
Aufwand verbunden ist, in jungen Jahren die erste
Steuererklärung seines Lebens abzugeben - dank
der vielschichtigen Online-Funktionen werden Student:innen
im oftmals hektischen Alltag inzwischen viele komplizierte
Wege erspart. Detaillierte Anleitungen und Checklisten
sind über das Finanzamt-Portal abrufbar. Auch
kostenlose Hotlines stehen werktags zur Verfügung.
Wer einmal ein Online-Konto angelegt und den ersten
Antrag abgegeben hat, kann in den darauffolgenden
Jahren auf die Informationen des Vorjahres zurückgreifen
und kann so praktischerweise einige Schritte überspringen,
was die Angelegenheit letzten Endes vergnüglicher
gestaltet.
Auch
wichtig zu wissen: 2022 beläuft sich der steuerfreie
Grundfreibetrag auf 10.327 Euro. Mit der steuerfreien
Arbeitnehmerpauschalbetrags-Grenze in der Höhe
von 1.200 Euro darf somit ein Einkommen von 11.547
Euro erwirtschaftet werden.
Student:innen die knapp oder weit darunter verdient
haben, erhalten vom Finanzamt die volle Lohnsteuer
zurück. Bei Einkünften, die darüber
liegen, wird zumindest ein Teil der Ausgaben refundiert
- insbesondere, wenn man für einen Job berufliche
Ausgaben von über 1.200 Euro zu verzeichnen
hatte. Auch Werbungs- und Fahrtkosten können
im Idealfall rückerstattet werden. Des Weiteren
lassen sich Kosten für Ausbildungen absetzen,
wenn bereits eine Ausbildung zuvor absolviert wurde
oder außergewöhnliche Belastungskosten,
sofern diese die erforderlichen Voraussetzung zur
Berücksichtigung mitbringen. Wer direkt nach
der Schule ins Universitätsleben gestartet
ist, hat die Möglichkeit, Sonderausgaben abzusetzen.
In die letztgenannte Kategorie fallen auch sämtliche
Punkte, die unter Vorsorge fallen, beispielsweise
Versicherungsdienstleistung für die Bereiche
Krankheit, Pflege, Rente und Arbeitslosigkeit.
Auch die ersten eigenen vier Wände oder das
typische Student:innen WG Leben können mitunter
rentabel in die Steuererklärungsabrechnung
miteinbezogen werden - nämlich im Sinne von
Mietnebenkosten.
Steuererklärung
vergessen?
Kein
Problem - in Deutschland haben nicht nur Student:innen
die Möglichkeit, die letzten vier Arbeitsjahre
rückwirkend geltend zu machen. Das hat den
Effekt, dass man mitunter vom Staat ein gehöriges
Sümmchen Geld aufs Konto refundiert bekommt.
Somit lässt sich die alljährliche Steuererklärung
in gewisser Weise auch als Sparmöglichkeit
definieren, das den Traum vom eigenen Auto, der
ersten eigenen Wohnung oder schlichtweg einem wohlverdienten
Urlaub am Meer ermöglicht. Wer innerhalb der
vergangenen 12 Monate fleißig gearbeitet und
gebüffelt hat, wird im Normalfall entsprechend
belohnt werden. In jedem Fall ist professionelle
Beratung das um und auf, um bei der Steuererklärung
keine wichtigen Punkte zu übersehen oder gar
auszulassen. An dieser Stelle lohnt es sich in jedem
Fall die im Internet zur Verfügung gestellten
kostenlosen Hilfestellungen und Kontaktmöglichkeiten
aktiv zu nutzen. Sicher ist schließlich sicher!
Worauf also noch warten? Umzugshelfer
Job bzw. Umzugshelfer einfach und schnell finden
durch das Vermittlungsportal von Studiwork.com.
Bildquelle:
pixabay.com
CC0 Public Domain