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Wie erkläre ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis: Einstellungssache?

Viele Arbeitnehmer sind sich der Bedeutung ihres Arbeitszeugnisses für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bewusst. Gleichzeitig verlassen sie sich darauf, dass gesetzliche Vorschriften sie vor einer schlechten Bewertung schützen. Zudem können Laien für sie ungünstige Aussagen im Arbeitszeugnis nicht immer direkt erkennen. Bleibt dann der gewünschte Erfolg bei Bewerbungen aus, kann dies unter anderem an einem Zeugnis liegen, das kein gutes Licht auf den Kandidaten wirft.

In der Praxis legen Personaler meist großen Wert auf dieses Dokument. Somit ist es für die Entscheidung, ob jemand zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, ein wesentliches Kriterium. Deshalb lohnt es sich für Arbeitnehmer, sich zumindest im Wesentlichen mit der speziellen Sprache eines Arbeitszeugnisses auszukennen. Dies ersetzt jedoch nicht die Fachkenntnis eines Experten oder Anwalts. Insofern vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Differenzen mit dem Vorgesetzten bestehen, sollte immer eine fachkundige Meinung zu dem ausgestellten Arbeitszeugnis eingeholt werden.

Rechtliche Grundlagen und Möglichkeiten

Laut § 109 der Gewerbeordnung besteht für Arbeitnehmer das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Weiterhin muss dieses nach den Vorschriften des Bundesgerichtshofes wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen des Ausscheidenden nicht unberechtigt erschweren. Das hört sich zunächst einfach an. Nicht wenige versuchen deshalb einer schlechten Bewertung zu entgehen, indem sie ihr Arbeitszeugnis selbst erstellen und es ihrem Arbeitgeber zur Unterschrift vorlegen. Hier ist Vorsicht geboten: Selbst wenn der Chef mit dieser Regelung einverstanden ist, sollte das Dokument zusätzlich von fachkundiger Stelle geprüft werden.
Liegt bereits eine Beurteilung vor, die ungerecht erscheint, ist ein persönliches Gespräch wichtig. Vielleicht kennt sich der Verfasser des Textes mit dem Erstellen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht genügend aus. Gemeinsam können Alternativen zu Textpassagen besprochen und anschließend noch einmal der Rat eines Experten eingeholt werden. Will der Arbeitgeber hingegen kein Zeugnis oder nur eine negative Bewertung ausstellen, bleibt dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Klage vor dem Arbeitsgericht. Wer hier eine bessere Gesamteinschätzung als „befriedigend“ anstrebt, muss beweisen, warum das Zeugnis besser ausfallen sollte. Diese Beweispflicht liegt nur dann beim Arbeitgeber, wenn das Arbeitszeugnis schlechter als „befriedigend“ ist.

Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Bei einer Bewerbung ist auch die Kopie eines schlechten Arbeitszeugnisses beizulegen. Einzig, wenn es sich um eine sehr kurze Anstellung gehandelt hat, kann diese eventuell aus dem Lebenslauf gestrichen werden. In diesem Fall ist aber mit einer Nachfrage zu rechnen, welcher Beschäftigung der Bewerber während dieser Zeit nachgegangen ist. Außerdem kann ein offensiver Umgang mit einem schlechten Arbeitszeugnis erfolgreich sein. Dazu gehört es, seine Stärken im Anschreiben und im Bewerbungsgespräch gezielt herauszustellen. Das vorhandene Zeugnis kann angesprochen und erklärt werden. Kritik am ehemaligen Arbeitgeber ist aber zu vermeiden. Stattdessen gilt es, die eigenen Erfahrungen und Kenntnisse positiv zu betonen. Weitere Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Gespräch gibt es unter www.gutefrage.net/frage/wie-erklaere-ich-im-vorstellungsgespraech-ein-schlechtes-arbeitszeugnis im Internet.

Sinnvoll ist es darüber hinaus, sich aus einer festen Anstellung heraus zu bewerben. Ist eine neue Stelle gefunden und der Arbeitsvertrag unterschrieben, wird das letzte Zeugnis oft nicht angefordert. Vorliegen sollte es dennoch, denn es kann immer einmal ein weiterer Stellenwechsel anstehen.

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