Weiterbildungen werden heute in vielen Bereichen
angeboten. Wer sich beruflich neuen Herausforderungen
stellen möchte oder eine neue Karriere anstrebt,
kann sich mit gezielten Weiterbildungen entsprechend
qualifizieren. Das Angebot bietet Ausbildungen für
jeden. Darüber hinaus stehen unterschiedliche
Förderoptionen zur Verfügung, die das
Finanzieren der gewünschten Weiterbildungen
erleichtern. Diese Optionen umfassen z. B. Bildungsgutscheine,
Weiterbildungsstipendien, Bildungsprämien und
das AufstiegsBAföG. Dabei werden vom Handwerker
und dem begabten Azubi über den Arbeitnehmer
mit Erstausbildung bis hin zum Selbstständigen
und dem Akademiker mit Wunsch nach Aufstiegsweiterbildung
fast allen Berufsgruppen berücksichtigt.
Förderung
von Weiterbildungen durch Bund und EU
Weiterbildungen
für Personen des Arbeitsmarktes werden sowohl
vom Bund als auch von der EU gefördert. Dabei
stehen die existierenden Förderprogramme Jung
und Alt zur Verfügung. Geht es z. B. um berufliche
Orientierung oder ein freiwilliges soziales Jahr
in der EU, ist der Europäische Sozialfond einer
der größten Töpfe für Ausbildungsförderung
innerhalb der EU. Auf Bundesebene steht hingegen
u. a. das AufstiegsBAföG
zur Auswahl. Das Förderprogramm richtet sich
vor allem an Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen
wie Meister- oder Fachwirtkurse. Teilnehmer, die
eine solche Förderung zugesprochen bekommen,
erhalten einkommensunabhängig einen Zuschuss
zu den Kosten der jeweiligen Fortbildung. Geht es
darüber hinaus um Vollzeitmaßnahmen,
werden einkommensabhängig auch Zuschüsse
zum Lebensunterhalt gezahlt.
Bildungsgutscheine
für Arbeitssuchende und Arbeitnehmer
Bildungsgutscheine
bekommen hingegen Arbeitssuchende und Arbeitnehmer,
die durch eine Weiterbildung eine Zusatzqualifizierung
erreichen und so eine mögliche Kündigung
verhindern können. Hier kommt es insbesondere
auf die Einschätzung der jeweiligen Arbeitsagentur
an, die eine solche Maßnahme zur Weiterbildung
empfiehlt und als sinnvoll sowie erfolgsversprechend
ansieht. Wird die Fortbildung genehmig, werden sämtliche
Kosten abgedeckt, die das jeweilige Training bzw.
der anstehende Kurs verursacht. Die Weiterbildungsmaßnahmen
müssen allerdings bei einem zugelassenen Bildungsanbieter
gebucht werden. Bildungsgutscheine
zur Förderung von Weiterbildungen werden
von der Agentur für Arbeit ausgegeben.
Wer
kann Bildungsgutscheine beantragen?
Wer
sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit
individuell beraten lässt, erfüllt die
Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines
Bildungsgutscheins. Diese Fördermaßnahme
umfasst die Lehrgangskosten, alle Anfahrtskosten
und ggf. anfallende Unterbringungskosten. Zusätzlich
werden die auswärtigen Verpflegungskosten übernommen
sowie anfallende Kosten für Kinderbetreuung.
Über den Bildungsgutschein werden Arbeitssuchende
und Arbeitnehmer, denen eine Kündigung bevorsteht
oder bei denen ein befristetes Arbeitsverhältnis
ausläuft, gefördert. Außerdem werden
Empfänger von Arbeitslosengeld I und Empfänger
von Leistungen nach SGB II (Hartz IV), Beschäftigte
in Kurzarbeit sowie Arbeitslose mit abgeschlossener
Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung
über Bildungsgutscheine weitergebildet.