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Von A bis Z: Die Ausbildung zum Kranführer

Bildquelle: startupStockPhotos@pixabay.com - write-593333 Wer Um einen Turmdrehkrane, Mobilkrane, Autokrane, LKW-Krane, Brückenkrane, Portalkrane und Hallenkrane zu bedienen, benötigt man Kranführerschein. Flurförderzeuge und Hebebühnen sind keine Kräne und benötigen zum bedienen keinen Kranführerschein.

Ist Kranführer ein Lehrberuf?

Die Ausbildung zum Kranführer ist jeweils speziell auf einen bestimmten Krantyp abgestimmt. Dabei können Sie sich zwischen Brücken- und Portalkranen, Lkw-Ladekranen Turmdrehkranen und Mobilkranen entscheiden. Der TÜV und verschiedene privaten Anbieter bieten dafür zum Beispiel jeweils einen Grundlehrgang und einen Fortbildungslehrgang innerhalb einer Kranschein Ausbildung an.

Was braucht man für die Ausbildung zum Kranführer?

Folgende Voraussetzungen braucht man für einen Kranführerschein. Man muss

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • körperlich und geistig geeignet sein
  • die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und
  • von denen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Wie Lange dauert die Ausbildung?

Eine Kranführerausbildung dauert 2-5 Tage je nach Kran.

Was kostet es, den Kranschein zu machen?

Nach dem DGUV Grundsatz 309-003 trägt der Unternehmer die Verantwortung, ausschließlich ausgebildete Kranführer einzusetzen. Somit dürfen Sie nur dann in diesem Bereich arbeiten, wenn Sie im Besitz eines Kranführerscheins sind. Die Kosten für den Brücken- und Portalkranschein belaufen sich auf 450 – 500 EUR incl. der erforderlichen Lernmittel. Die Maßnahme dauert im Durchschnitt 3 Tage.

Die Lehrgangskosten für den LKW-Ladekranschein belaufen sich dementsprechend auf 250 bis 350 EUR.

Was verdient ein Kranführer netto?

Wenn Sie als Kranführer/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 27.500 € und im besten Fall 41.400 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 33.800 €.

Wie lange ist der Kranschein gültig?

Der Kranschein behält seine Gültigkeit unbefristet. Allerdings empfiehlt sich eine jährliche Unterweisung. Sie dient der Auffrischung der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten und vermittelt den Teilnehmenden einen Überblick über neue rechtliche Vorschriften.

Bildquelle: startupStockPhotos@pixabay.com - write-593333 - CC0 Public Domain

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