Wenn
man sich erfolgreich bei einem Unternehmen für
eine Ausbildungsstelle beworben hat und den Arbeitsplatz
antreten kann, müssen oft noch weitere Angelegenheiten
organisiert werden. Neben der Suche nach dem besten
Weg zur Arbeitsstelle und eventuell das Beziehen
einer neuen, eigenen Wohnung, sollte man sich auch
zeitgemäß Gedanken über den zukünftigen
Versicherungsschutz machen, um während der
Ausbildung gut abgesichert zu sein. Einen
Versicherungsvergleich kann man über das Internetportal
versicherung-check.net
direkt online durchführen oder bei Berufsunfähigkeits-,
Renten- und Krankenversicherungen von einem Versicherungsmakler
durchführen lassen. Welche Versicherungen für
einen Berufseinsteiger überhaupt sinnvoll sind,
wird im Folgenden erläutert.
Private Haftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist bekannterweise
eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Schädigt man einen anderen Menschen, ist man
zur Wiedergutmachung verpflichtet. Egal, ob es sich
dabei um Personen-, Vermögens- oder Sachschäden
handelt, muss man einen Schadensersatz leisten.
Üblicherweise erfolgt der Schadensersatz meist
in Geldleistungen.
Für Auszubildende muss allerdings
nicht immer eine eigene Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Nach den meisten Tarifbedingungen
gilt während der ersten Ausbildung noch der
Schutz über die Eltern, selbst dann, wenn man
schon volljährig ist. Die einzige Bedingung
ist dabei allerdings, dass man noch unverheiratet
ist und die Berufsausbildung innerhalb von zwölf
Monaten nach dem Ende der Schulzeit begonnen hat.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung sichert Schäden ab,
die an versicherten Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen
innerhalb der Wohnung zugefügt werden. Die
Abdeckung bietet vor allem Schutz vor äußeren
Gefahren, wie Brand, Blitzschlag oder Leitungswasserschäden
und ist immer einem bestimmten Wohnraum zugeordnet.
Angestellte Azubis, die zu Beginn
der Berufstätigkeit, in eine eigene Wohnung
umziehen benötigen demnach auch eine eigene
Sicherung für den Hausrat. Die Versicherbarkeit
über die Eltern ist nicht mehr möglich.
Der Kosten hierfür können einfach online
anhand der Quadratmeterzahl der Mietwohnung berechnet
werden. Auszubildende, die jedoch noch zu Hause
leben, brauchen diesen Schutz nicht extra.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zum Start der beruflichen Laufbahn ist es sinnvoll,
über die Folgen einer Berufsunfähigkeit
nachzudenken. Kann man seine Lehre oder auch den
anschließenden Beruf nicht mehr ausüben,
wird man zu einem Sozialfall, sofern man nicht frühzeitig
vorgesorgt hat.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
bietet für einen solchen Fall hauptsächlich
eine monatliche Rente, aber auch noch zusätzliche
Leistungen an. Dieser Versicherungsschutz ist daher
sehr zu empfehlen, damit man selbst nach Eintritt
der Berufsunfähigkeit noch ein Einkommen bezieht
und seinen Lebensstandard halten kann.
Der Abschluss sollte möglichst
schon bei Beginn der Ausbildung gemacht werden.
Dies liegt daran, dass die Höhe der Beiträge
von dem Eintrittsalter abhängig ist. Je später
man den Schutz beantragt, desto teurer werden somit
auch die Versicherungsbeiträge.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird für
junge Berufstätige in der Zukunft nicht allzu
groß ausfallen. Dies liegt daran, dass durch
die geringe Geburtsrate immer weniger Beitragszahler
vorhanden sind, die Geld in das Rentenversicherungssystem
einzahlen. Deshalb macht es Sinn eine private Vorsorge
zu treffen.
Zum Start der Berufsausbildung muss
man nicht sofort diese Vorsorge treffen. Es ist
aber generell zu empfehlen. Je früher man nämlich
damit anfängt, desto mehr Geld wird während
der Vertragslaufzeit verzinst. Eine Ursache dafür
ist auch, dass die angesparten Zinsen wiederum verzinst
werden können. Dies nennt man dann den Zinseszins-Effekt.
Sollte man von dem Arbeitgeber vermögenswirksame
Leistungen erhalten, sollte man diese als Azubi
möglichst auch von Beginn an anlegen.
Rechtsschutzversicherung
Über einen Rechtsschutz hat man die Möglichkeit,
einen Berufsrechtsschutz einzuschließen. Diese
Versicherung kann im Ernstfall die Kosten für
arbeitsrechtliche Streitigkeiten übernehmen.
Fühlt man sich zum Beispiel am Arbeitsplatz
ungerecht behandelt oder man erhält unberechtigterweise
eine vorzeitige Kündigung, können die
Gebühren für einen Rechtsstreit erstattet
werden.
Beginnt man eine Ausbildung, gilt
das versicherungsgemäß als dauerhafte
berufliche Tätigkeit. Aus diesem Grund fällt
man nicht mehr in den Schutz der Familienversicherung.
Möchte man sich künftig vor rechtlichen,
beruflichen Auseinandersetzungen absichern, wird
somit eine eigene Absicherung notwendig.
Krankenversicherung
Als Arbeitnehmer braucht man immer eine eigene Krankenversicherung.
Berufseinsteiger, die zuvor in der Familienversicherung
der Eltern mitversichert waren, müssen sich
also eigens absichern. Da man als Auszubildender
noch nicht so ein hohes Einkommen, kommt dafür
nur die gesetzliche Krankenversicherung in Frage.
Dabei kann man zwischen mehr als 100 Krankenkassen
wählen.
Die
Beiträge für die Krankenkasse werden direkt
von dem Arbeitgeber einbehalten und an die gesetzliche
Krankenversicherung überwiesen. Eine separate
Überweisung von einem Angestellten ist also
nicht notwendig. Die Kostenanteile werden dabei
je zu knapp der Hälfte von dem Arbeitgeber
und dem Arbeitnehmer getragen.