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Steuerliche Änderungen
vom 01.01.2008 in Deutschland
Was
hat sich in Deutschland im Hinblick auf Steuer,
Finanzen, Recht und Arbeit zum 01.01.2008 geändert?
Eine ganze Menge sogar. In
diesem Überblick haben wir die Neuerungen
mit dem Fokus für Arbeitnehmer aufgelistet:
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Erbschaft-
und Schenkungsteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird neu geregelt. Die Bewertung wird
sich zukünftig bei allen Vermögensarten am Verkehrswert orientieren.
Die Freibeträge werden erhöht und auch die Steuersätze werden
sich ändern. Außerdem werden besondere Verschonungsregeln für
die Übertragung von Betriebs- und fremdvermietetes Wohnimmobilienvermögen
gelten. Für Erbfälle im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum Inkrafttreten
im Jahr 2008 ist ein Wahlrecht vorgesehen. Das neue Gesetz wurde jedoch
noch nicht verabschiedet. |
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Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einer Höhe von 20.000/40.000
Euro (ledig/verheiratet) im Jahr steuerlich absetzbar, wobei aber eine Übergangsregelung
zur Anwendung kommt. Danach waren im Jahr 2005 zunächst 60 Prozent
absetzbar. Der Prozentsatz steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, bis
im Jahr 2025 der Höchstbetrag erreicht ist. Für das Jahr 2008
beträgt der anteilige Höchstbetrag 66 Prozent (2007: 64 Prozent),
also 13.200 bzw. 26.400 Euro. |
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Riester-Rente
Im Jahr 2008 steigt auch die Altersvorsorgezulage der Riester-Rente.
Für Ledige beträgt die Zulage dann 154 Euro, für
Verheiratete 308 Euro und für jedes Kind 185 Euro. Für
jedes Kind der Zulageberechtigten, das nach dem 31. Dezember 2007
geboren wurde, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro im
Jahr. Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt
im Jahr 2008 2.100 Euro.
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Rürup-Rente
Durch die Nachbesserungen bei der steuerlichen Förderung von privaten
Basisrentenverträgen, die so genannte Rürup-Rente, wirkt sich
der Beitrag zur Rürup-Rente nun ab dem ersten Euro steuermindernd
aus. Die Rürup-Rente ist vor allem für Freiberufler und Selbständige
geeignet, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem
berufsständischen Versorgungswerk versichert sind. |
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Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag wurde von 1.848 auf 2.100 Euro im Jahr
angehoben. Einnahmen in dieser Höhe können steuerfrei eingenommen
werden. |
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Spendennachweis
Der Spendennachweis wurde vereinfacht. Ein Bareinzahlungsbeleg oder eine
Buchungsbestätigung ist für Spenden bis zu einer Höhe
von 200 Euro ausreichend.
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Kartonlohnsteuerkarte
Die Kartonlohnsteuerkarte wird zum 1. Januar 2011 abgeschafft. Ab dann
werden die Informationen, die bisher auf der Lohnstreuerkartevermerkt
sind, elektronisch übermittelt. |
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Werbungskosten
Bei den Arbeitnehmereinkünften, Einkünften aus Kapitalvermögen,
Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünfte
können selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter
mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von bis zu 410 Euro, so genannte
geringwertige Wirtschaftsgüter, weiterhin im Jahr der Abschaffung
voll als Werbungskosten abgesetzt werden. |
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Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen (Monatswerte) werden bei der Renten- und
Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern von 4.550
auf 4.500 Euro abgesenkt. In den alten Bundesländern stieg der
Wert um 50 Euro auf 5.300 Euro im Monat. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung
beträgt die Bemessungsgrundlage bundeseinheitlich 3.600 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze beginnt bei 4.012,50 Euro. Der Beitragssatz
für die Arbeitslosenversicherung wurde zum 1.Januar 2008 von 4,2
auf 3,3 Prozent gesenkt. Zum 1. Juli 2008 wird auch der Beitragssatz
der Pflegeversicherung von 1,7 auf 1,95 Prozent angehoben. Kinderlose
müssen hierauf noch einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ergab sich keine Beitragssatzänderung. |
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Abgeltungsteuer
Auf Kapitalerträge wird ab dem 1. Januar 2009 eine Abgeltungsteuer
von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
erhoben. Diese Steuer wird direkt von den Banken eingezogen und an das
Finanzamt abgeführt. Werbungskosten für Kapitalerträge sind
künftig nur noch pauschal in Höhe des neuen Sparerpauschbetrages
von 801 bzw. 1602 Euro (ledig/verheiratet) im Jahr berücksichtigungsfähig.
Die Spekulationsfrist für Veräußerungsgewinne aus beweglichen
Wirtschaftsgütern entfällt, so dass Gewinne unabhängig von
der Haltefrist versteuert werden müssen. |
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Antragsveranlagung
Die zweijährige Frist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft.
Diejenigen, die freiwillig eine Einkommen-steuererklärung abgeben,
haben zukünftig genauso viel Zeit, wie diejenigen, die eine Einkommensteuererklärung
abgeben müssen (Festsetzungsfrist: 4 Jahre). |
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