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Aufhebung
des Verspätungszuschlags beim Finanzamt
- Antrag zur
Aufhebung der Verspätungszuschlags mit
mehreren Gründen -
von der Unternehmens- und Steuerberatung
Fuchs
Thema:
Nach § 152 der Abgabenordnung
(AO) kann das Finanzamt gegen denjenigen,
der seiner Verpflichtung zur Abgabe
einer Steuererklärung nicht
oder nicht fristgemäß nachkommt,
einen
Verspätungszuschlag festsetzen.
Von der Festsetzung ist abzusehen,
wenn das Versäumnis entschuldbar
erscheint bzw. ein
bereits festgesetzter Verspätungszuschlag
ist aufzuheben, wenn dem Finanzamt
die Ent
schuldbarkeit, etwa durch dieses
Musterschreiben, bekannt wird.
Inhaltsverzeichnis:
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Sie
erhalten |
1
x Musterschreiben (Antrag) und 1
x Kurz-Ratgeber |
Anzahl
Dateien: |
1 |
Anzahl
Seiten: |
4 |
Anzahl
Wörter: |
761 |
Seitenformate: |
A4
- Deutsche Sprache |
Dateiformate: |
141kB
- (.rtf)
und (.pdf) |
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