Eine Marke zu besitzen ist für ein Unternehmen
heutzutage fast schon unumgänglich. Denn mit
einer Marke kann das Unternehmen einerseits wiedererkannt
werden, andererseits braucht es keine Angst vor
Unterlassungsklagen haben, hat es sich doch rechtlich
abgesichert. Die Eintragung einer Marke ist auch
gar nicht so kompliziert und schwierig, wie manch
einer vielleicht denken mag. Dennoch kommen rund
um das Thema Marke und Markenschutz immer wieder
Fragen auf, die an dieser Stelle beantwortet werden
sollen.
1. Was genau ist eine Marke?
Eine
Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen,
mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen
identifizieren und von Produkten von Konkurrenzbetrieben
unterscheiden kann. Gerade in Bezug auf das Marketing
sind ein entsprechendes Logo oder ein Slogan oftmals
sehr wichtig.
2.
Warum sollte eine Marke angemeldet werden?
Gründe für die Anmeldung einer Marke gibt
es mehrere, doch in erster Linie ist der wichtigste
der rechtliche Schutz. Mit der Markenanmeldung stellt
ein Unternehmen sicher, dass sich kein anderes Unternehmen
dieser Marke bedienen kann. Tut es dies doch, können
rechtliche Schritte in die Wege geleitet werden.
Außerdem schützt sich ein Unternehmen
so vor Unterlassungsklagen, die an die eigene Firma
gehen könnten. Dies ist mit einer eingetragenen
Marke so gut wie unmöglich. Wer seine Marke
anmeldet, genießt demnach auch den Schutz
und das Privileg, etwas Einzigartiges zu besitzen.
Mit einer Marke kann das Unternehmen fortan außerdem
in Verbindung gebracht und beworben werden und möglichst
lang im Gedächtnis potenzieller Kundschaft
verbleiben.
3.
Gibt es Unterschiede bei der Anmeldung einer Marke?
Wie sehen diese aus?
Grundsätzlich werden verschiedene Markenarten
unterschieden. Die am häufigsten genutzte ist
die Wortmarke, die aus einem oder mehreren Wörtern
bestehen kann, die allerdings in der gängigen
Schriftart Arial geschrieben werden müssen.
Fremde Schriftzeichen (chinesische oder kyrillische
zum Beispiel) fallen nicht unter die Wortmarke.
Ebenfalls weit verbreitet ist die Bildmarke. Dies
kann ein Logo oder ein Schriftzug mit besonderen
Schriftzeichen sein. Des Weiteren sind die Eintragung
einer dreidimensionalen Marke, einer Hörmarke
und einer Farbmarke denkbar. Auch eine Kombination
aus beispielsweise Wort- und Bildmarke ist denkbar
– letztendlich haben Unternehmer hier also
durchaus großen Spielraum hinsichtlich der
Gestaltung.
4.
Muss ein neues Produkt immer als Marke angemeldet
werden?
Nein, gesetzlich ist dazu niemand verpflichtet.
Das Produkt kann auch ohne die Anmeldung einer Marke
vertrieben werden, allerdings sind dann mögliche
Unterlassungsklagen oder Schadensersatzforderungen
nicht ganz auszuschließen.
5. Wo kann eine Marke angemeldet werden?
Beim Deutschen Patent- und Markenamt in München.
Dieses ist für die Anmeldung von Marken innerhalb
Deutschlands zuständig. Gleichermaßen
gibt es eine Reihe von Dienstleistern, die diese
Aufgaben im Namen ihres Kunden übernehmen.
Dazu gehört beispielsweise auch Markenportal.net,
welches Interessierte außerdem mit etlichen
weiterführenden Informationen rund um das Markenrecht
versorgt. Die Anmeldung kann heutzutage außerdem
über drei verschiedene Wege erfolgen: in Papierform,
als schnelle Onlineanmeldung oder als Kombination
aus Onlineanmeldung mit Signatur.
6.
Kann eine Marke auch international angemeldet werden?
Ja, das ist möglich. Dies ist aber mit zusätzlichen
Kosten verbunden. Hier gibt es zudem unterschiedliche
Möglichkeiten. Entweder kann die Marke zusätzlich
in allen EU-Ländern angemeldet oder aber auch
noch weiter verbreitet werden mittels der internationalen
Registrierung, die 84 Länder einschließt.
7.
Sollte eine Marke denn nicht auch international
angemeldet werden?
Das muss nicht sein, wenn das Unternehmen davon
ausgeht, auch in Zukunft nur regional oder deutschlandweit
tätig zu sein. Es muss dann aber damit gerechnet
werden, dass in einem anderen Land ebenfalls diese
Marke registriert werden könnte.
8.
Was muss vor der Anmeldung einer Marke beachtet
werden?
Eine Recherche vorab sollte durchgeführt werden.
Es sollte herausgefunden werden, ob die Marke bereits
existiert, da das Deutsche Patent- und Markenamt
nicht kontrolliert, ob eventuell ältere Markenrechte
bestehen. Das könnte bei einer Markeneintragung
zur Folge haben, dass es zu einer kostenpflichtigen
Löschungsaufforderung kommt. Es könnte
aber noch schlimmer kommen. Bei einer markenrechtlichen
Auseinandersetzung kann es schon mal zu einem Streitwert
weit über 10 000 Euro kommen – hier lohnt
sich zur Vermeidung der zeitliche Rechercheaufwand
also in jedem Fall.
9.
Kann jeder eine Marke anmelden?
Bei der Anmeldung einer Marke ist es egal, ob es
sich beim Anmelder um eine private oder eine juristische
Person handelt. Das bedeutet, dass sowohl ein Unternehmer
selbst als auch ein Unternehmen als Gesellschaft
dies tun können.
10.
Ist die Anmeldung nicht sehr teuer?
Das ist ein Punkt, der viele kleinere Unternehmen
abschreckt: Die Angst vor den teuren Kosten. Dabei
ist die Anmeldung gar nicht teuer. Wird eine Marke
für den deutschen Raum geschützt, belaufen
sich die Kosten auf 300 Euro. Werden die möglichen
Kosten durch eine Klage aufgrund einer Verletzung
des Markenschutzrechtes bedacht, ist das nicht viel
Geld. Eine internationale Eintragung ist hingegen
um einiges teurer.
11.
Ist die Eintragung unbegrenzt oder läuft sie
nach einer gewissen Zeitspanne aus?
Unbegrenzt ist die Eintragung nicht, die Laufzeit
beträgt 10 Jahre. Allerdings kann sie gegen
eine Gebühr beliebig oft um weitere zehn Jahre
verlängert werden.
12.
Ab wann darf die Marke benutzt werden? Muss abgewartet
werden, bis sie im Register eingetragen ist?
Nein, als Nutzer muss hier keine Frist oder dergleichen
abgewartet werden. Da ein Produkt theoretisch schließlich
auch ohne Markenanmeldung vermarktet werden darf,
können Unternehmer also direkt mit ihrem Geschäftsalltag
fortfahren.
13.
Muss bzw. darf bei einer angemeldeten Marke der
Name / das Logo mit ® oder ™ gekennzeichnet
werden?
® und ™ sind keine deutschen Zusätze,
sondern stammen aus den USA. Demnach müssen
deutsche Marken damit nicht versehen werden, bei
Bedarf können sie allerdings genutzt werden.
Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die
Kennzeichnung ® (steht für registered trademark)
tatsächlich nur bei eingetragenen Marken verwendet
werden darf. ™ (unregistered trademark) hingegen
darf schon verwendet werden, wenn ein Anmeldeverfahren
bereits in Gang gesetzt worden ist.
14.
Wie lange dauert es, bis die Marke letztendlich
im Register eingetragen ist?
Je nachdem, ob das Amt Rückfragen hat oder
Probleme aufgetreten sind, kann die Eintragung recht
lange dauern. Treten keine Probleme oder Rückfragen
auf, muss mit einer Dauer von drei bis vier Monaten
gerechnet werden. Gegen eine Gebühr ist aber
die Beschleunigung des Verfahrens möglich.
15.
Was kann getan werden, wenn die eigenen Markenrechte
verletzt werden?
Ein Abmahnung oder einstweilige Verfügung kann
schnell Abhilfe schaffen. Die Anwaltskosten hat
hierbei derjenige zu tragen, der die Markenrechte
nachweislich verletzt hat. Auch eine Klage ist möglich.
Wurden die Markenrechte vorsätzlich verletzt,
kommt sogar ein Schadensersatz in Frage.
16.
Muss die Marke selbst genutzt werden oder kann sie
eventuell sogar verkauft werden?
Die Marke muss nicht zwingend vom Anmelder genutzt
werden. Diese kann die Verwertung der Marke per
Lizenzierung anderen gestatten oder aber auch ganz
verkaufen. Folgender Beitrag
hält diesbezüglich weitere Informationen
bereit.