Der
neue Gründungszuschuss - Mit dem Gründungs-zuschuss
den Schritt in die Selbstständigkeit wagen
Sein eigener Chef sein,
die eigenen Ideen verwirklichen und sich den Wunsch von
der Selbstständigkeit
erfüllen – das ist der Traum vieler. In Zeiten
hoher Arbeitslosigkeit und ständig neuer Schreckensmeldungen über
Massenentlassungen und Werksschließungen ist der
Schritt in die Selbstständigkeit häufig auch
gleichzeitig der Schritt aus der Arbeitslosigkeit. Der
vom Staat gezahlte Gründungszuschuss erleichtert den
Start, unterstützt die Existenzgründung und verringert
besonders in den ersten Monaten auch die finanziellen Sorgen.
Der Gründungszuschuss – was
ist das?
Zum 1. August 2006 wurden die bis dahin
gültigen Förderungen
in Form von Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld
durch ein einheitliches Förderinstrument ersetzt – den
Gründungszuschuss. Er soll die Aufnahme einer selbstständigen,
hauptberuflichen Tätigkeit erleichtern und gleichzeitig
zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und zur sozialen
Absicherung dienen.
Wer
hat Anspruch auf Förderung?
Der Gründungszuschuss wird nur unter bestimmten Bedingungen
bewilligt. Grundvoraussetzung ist, dass der Antragsteller
arbeitslos ist. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung
in eine geförderte Selbstständigkeit ist deshalb
nicht möglich. Der Antragsteller muss nach Sozialgesetzbuch
III Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sein.
Bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen außerdem
noch mindestens 90 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld
bestehen. Zusätzlich muss ein Nachweis über
die persönliche Eignung sowie die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten erbracht werden. Dies
kann in Form von unternehmerischen und fachlichen Qualifikationsnachweisen
sowie Berufserfahrung oder Maßnahmen zur Vorbereitung
der Existenzgründung erfolgen. Des Weiteren ist eine
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle erforderlich,
die die Tragfähigkeit der Existenzgründung bescheinigt.
Diese Stellungnahmen erteilen unter anderem Industrie-
und Handelskammern, Handwerkskammern, Kreditinstitute,
Steuerberater oder Fachverbände. Um Anspruch auf
Gründungszuschuss zu haben, muss die Selbstständigkeit
als Haupterwerb ausgeübt werden. Gründungen
als Nebenerwerb sind nicht förderfähig. Auch
Bezieher von Arbeitslosengeld II (sogenannte Hartz IV-Empfänger)
haben keinen Anspruch auf Gründungszuschuss. Wollen
sie sich selbstständig machen, können sie Einstiegsgeld
bei der Agentur für Arbeit beantragen. Der Anspruch
auf Förderung entfällt auch dann, wenn der Antragsteller
das 65. Lebensjahr vollendet hat. Ein weiteres Ausschlusskriterium:
Liegen zwischen der Beendigung einer vorangegangenen,
geförderten Selbstständigkeit und einer neu
aufgenommenen Selbstständigkeit weniger als 24 Monate,
besteht ebenfalls kein Anspruch auf Gründungszuschuss.
Wie viel und wie lange wird gezahlt?
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei unterschiedlichen
Phasen. Insgesamt wird er über einen Zeitraum von
bis zu 15 Monaten gewährt.
Die erste Phase beträgt neun Monate. In ihr wird der
Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen
Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Zusätzlich erhält
der Existenzgründer einen Zuschuss von 300 Euro monatlich,
der ihm die freiwillige soziale Absicherung – wie
beispielsweise Krankenversicherung oder Rentenversicherung
- ermöglichen soll.
Die zweite Phase schließt sich direkt an die erste
Phase an und umfasst einen Förderzeitraum von weiteren
sechs Monaten. Über diese Dauer können weiterhin
300 Euro monatlich bezogen werden, um die soziale Absicherung
zu gewährleisten. Voraussetzung jedoch ist, dass der
Existenzgründer eine intensive Geschäftstätigkeit
und hauptberufliche, unternehmerische Aktivitäten
nachweisen kann.
Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Gründungszuschuss muss auf jeden Fall
vor Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden.
Er ist bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen
Agentur für Arbeit einzureichen. Dort sind auch die
entsprechenden Antragsformulare erhältlich. Mit dem
ausgefüllten Antrag müssen außerdem eine
Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle,
eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz-
und Rentabilitätsvorschau mit eingereicht werden.
Auch ein Lebenslauf und der Nachweis der persönlichen
und fachlichen Eignung sind erforderlich.
Infotipp:
Um weitere Informationen zum Thema: Gründungszuschuss
zu erhalten, können wir folgende Bücher empfehlen:
Gruendungszuschuss
und Einstiegsgeld
|
von
Andreas Lutz
Ab
1. August 2006 gibt es eine neue Gründerförderung.
Der Gründungszuschuss ersetzt Ich-AG und Überbrückungsgeld
und wird damit zum wichtigsten Förderinstrument
für Existenzgründer in Deutschland. Dr.
Andreas Lutz bietet in seinem Nachfolgerwerk von
ICH-AG und Überbrückungsgeld einen umfassenden
und praxisorientierten Einblick in das Förderungsinstrument.
Broschiert:
216 Seiten
Preis:
€ 14,90
|
|
|
Die neue Förderung der Arbeitsagentur - Gründungszuschuss
|
von
Hans Kloth, Martin Holthaus, Gerhard Zillmann
Wer
sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig
machen will, kann und sollte die Förderung
der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Dafür
gibt es zahlreiche Änderungen und neue Vorschriften.
Sich selbständig machen ist nicht einfach,
viele Dinge wie zum Beispiel die Form des Unternehmens,
steuerrechtliche Aspekte, der Geschäfts- oder
Businessplan, Haftungs- und nicht zuletzt Markt-
und Kalkulationsfragen müssen im Vorfeld geklärt
werden. Dieser verständlich geschriebener Ratgeber
versteht sich als Bedienungsanleitung, die durch
alle wesentlichen Fragestellungen führt. Die
Autoren sind ausgewiesene Experten für Existenzgründungs-angelegenheiten.
Die -Gebrauchsanweisung- enthält auch eine
Vorlage zur Erstellung des erforderlichen Geschäftsplans
sowie die richtige Strategie, eine überzeugende
Wirkung zu erzielen. Als Form des Werkes ist bewusst
der Stil einer Bedienungsanleitung gewählt
worden. Nur wer die Bedienungsanleitung richtig
anwendet, wird mit der neuen Errungenschaft Freude
haben.
Broschiert:
200 Seiten
Preis:
€ 29,99
|
|
|
Businessplan. Für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld-
und andere Existenzgründer |
von
Andreas Lutz
Der
Businessplan, zentraler Bestandteil im Rahmen jeder
Gründungsfinanzierung, ist jetzt auch für
Ich-AG-Gründer Pflicht. Höchste Zeit für
einen praxisnahen Ratgeber - und wer wäre ein
besserer Autor als Andreas Lutz, der Experte für
Ich-AG und Überbrückungsgeld?
Schritt für Schritt zeigt Lutz in seinem Buch,
welche Punkte ein Geschäftsplan unbedingt enthalten
muss und wie Gründer ihren Businessplan wirksam
auf die Probe stellen und damit ihre Erfolgschancen
massiv steigern. Mit zahlreichen Beispielen aus
der Gründer-Realität, mit konkreten Eckwerten
und Faustregeln für Kosten- und Umsatzplanung
macht Andreas Lutz Mut und führt auf direktem
Weg zu einem realistischen Businessplan
Broschiert:
224 Seiten
Preis:
€ 14,90
|
|
|