Allgemein
Frankreich,
als EU-Land, bietet für Bürger anderer EU-Staaten
erleichterte Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen, so das
theoretisch alle EU-Bürger gleiche Chancen auf einen
Arbeitsplatz haben Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich
und bei der Besetzung von Stellen gibt es eine gesetzlich
garantierte Chancengleichheit zwischen den EU-Bürgern,
vorausgesetzt das der Bewerber die fachlichen Qualifikationen
besitzt, die für die Besetzung der Stelle erforderlich
sind.
EU-Bürger
auf Arbeitssuche
Um
sich als EU-Bürger in Frankreich aufhalten zu dürfen,
ist ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass notwendig.
Falls der Arbeitsaufenthalt die Dauer von drei Monaten
überschreitet, muss bei der örtlichen Polizeipräfektur
oder Gemeindeverwaltung (Mairie) unter Vorlage einer Bescheinigung
des Arbeitgebers eine Aufenthaltserlaubnis (CARTE DE SEJOUR)
beantragt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis wird jedem,
sowie dessen Familienangehörigen, erteilt, der ein
Beschäftigungsverhältnis nachweisen kann. Man
benötigt einen Identitätsnachweis und die Geburtsurkunde
auf Französisch.
Nach
Ankunft in Frankreich ist ein Beschäftigungsverhältnis
ohne Arbeitserlaubnis möglich. Drei Monate ist der
Aufenthalt in Frankreich (zum Zwecke der Stellensuche)
ohne weitere Formalitäten möglich. Eine Verlängerung
ist möglich, bei Nachweise, dass die Arbeitssuche
Erfolg haben wird.
Nach einem geschlossenen Beschäftigungsverhältnis
muss eine Aufenthaltsgenehmigung (auf Zeit) beantragt
werden. Bei einer voraussichtlichen Beschäftigungsdauer
von weniger als einem Jahr wird die Aufenthaltsgenehmigung
auf diese Zeit beschränkt. Ist die Beschäftigungsdauer
länger, wird eine Aufenthaltserlaubnis über
fünf Jahre erteilt, die gegebenenfalls auch verlängert
wird. Versäumen Sie es, die Aufenthaltserlaubnis
zu beantragen, erhalten Sie möglicherweise eine Geldbuße
zwischen 1.000,00-4.000,00 Euro.
Selbstständige
benötigen zur Beantragung einen Eintrag ihres Gewerbes
im Handelsregister. Verlässt man Frankreich für
mehr als sechs Monate, ist jedoch ein Antrag auf Erneuerung
der Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Die
französische Sprache
Sprachkenntnisse
in Französisch sind praktisch unverzichtbar für
das Berufsleben als auch im privaten Alltag. Deutsche,
mit sehr guten französischen Sprachkenntnissen, haben
gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deutscher Führungsnachwuchs
muss sich allerdings gegenüber den französischen
Absolventen (Ende Studium bereits mit ca. 23 Jahren) vergleichen.
Die
Arbeitssuche
Die
Arbeitssuche auf dem französischen Arbeitsmarkt gestaltet
sich ähnlich wie in Deutschland mit Initiativbewerbungen
direkt an die Unternehmen und Bewerbungen auf Stellenausschreibungen
aus der Presse und Internet. Stellenanzeigen finden sich
in der überregionalen und lokalen (Tages-) Presse
und in den jeweiligen Fachpublikationen. Professionelle
und kommerzielle private Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen
bieten Ihre Dienste an (Vermittlung von Führungskräften
und Hochschulabsolventen: APEC "Association pour
l'Emploi des Cadres"). Die offizielle staatliche
Arbeitsvermittlung ist die ANPE ("Agence nationale
pour l'Emploi"). Die ANPE unterhält in (jeder
französischen Stadt) und speziell in Paris eine Niederlassung
mit Beratungsmöglichkeiten, die auf die internationale
Stellensuche spezialisiert ist.
Initiativbewerbungen
sind in Frankreich sehr üblich. Es werden bei weitem
nicht alle offenen Stellen beim Arbeitsamt angegeben oder
in Stellenmärkten ausgeschrieben. Auch in den Tageszeitungen
Le Monde (dienstags) und Le Figaro (montags) gibt es Angebote
sowie in der Wochenzeitung L'Express.
Die
anfallenden An- und Abreisekosten für ein Vorstellungsgespräch
werden in Frankreich grundsätzlich nicht erstattet.
Professionelle
Hilfe für französische Bewerbungen |
Das
Berufszentrum, der internationale Bewerbungsservice
für deutsche Bewerber, stellt eine
Vielzahl von professionellen Bewerbungsdienstleistungen
für Bewerbungen und Präsentationen
in französischsprechenden Ländern
zur Verfügung.
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Bitte informieren Sie sich über unsere
Dienstleistungen hier |
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Hilfe
bei der Stellensuche aus Deutschland
Beratung
zur Stellensuche in Frankreich gibt es
-
über die "Zentralstelle für Arbeitsvermittlung"
(ZAV) der Bundesanstalt für Arbeit, die auch für
die
internationale Vermittlung zuständig ist
-
über die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen
der europäischen Kooperation im EURES-Netzwerk (European
Employment Services, EU-weite Koordination der nationalen
Arbeitsverwaltungen)
- über Internet-Stellenmärkte wie www.stepstone.fr