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Inhaltsverzeichnis |
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Kapitel |
FINANZTIPPS
1.)
Finanzamt übernimmt Ihre Bewerbungskosten
Folgende
Kosten können bei der Steuererklärung als Werbungskosten
voll geltend gemacht werden:
- Kosten
von Bewerbungsunterlagen, wie Bewerbungsmappen, Briefpapier,
Kopien, Umschläge, Zeugnisabschriften, Bewerbungs-Ratgeber
sowie Druckkosten
- Kosten
für Bewerbungsfotos
- Porto-
und Versandkosten von Bewerbungen
- Kosten
durch Stellenanzeigen
- Fahrten
zur Vorstellung plus Tagespauschale, Km-Geld, Telefonkosten,
Hotelübernachtung, Taxi, Parkgebühren, öffentliche
Verkehrsmittel
- Damit
Ihr Finanzamt Ihre Bewerbungskosten anerkennt, müssen
Sie diese grundsätzlich durch Belege nachweisen. Wenn
Sie alle Rechnungen aufbewahren, beteiligt sich das Finanzamt
an Ihren Bewerbungskosten
- Kosten
durch Beschaffung einwandfreier Bewerbungsunterlagen
(Musterbewerbungen) können bis zu 250,00 EUR
jährlich übernommen werden. Die Rechnung vom
Berufszentrum können Sie i.d.R. voll absetzen
- Die
Beratungskosten durch das Berufszentrum können Sie
steuerlich geltend machen!
- Kosten
für die Anschaffung einer Schreibmaschine oder eines
Computers, auf der die Bewerbungen geschrieben werden
- Kauf
von Wochenendausgaben verschiedener Tageszeitungen, um darin
die Stellenangebote durchzusehen
Diese
Angaben ohne Gewähr.
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2.)
Kostenübernahme durch das Bundesarbeit für Arbeit
Arbeitslosen
und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden sowie Ausbildungssuchenden
können zur Beratung und Vermittlung Bewerbungskosten und Reisekosten
in bestimmtem Umfang erstattet werden. Arbeitslose und von
Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende
können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen
erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht
oder voraussichtlich nicht erbringen wird.
Als unterstützende Leistungen können Kosten
- für
die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
- im
Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung,
Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden.
Bewerbungskosten
können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen
werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten
pauschaliert zu erbringen.
Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten
übernommen werden. Bei mehrtägigen Fahrten kann ggf. zusätzlich
ein Tagegeld von 16 Euro (bei ganztätiger Abwesenheit), für
den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt
ein Betrag von 8 Euro erbracht werden. Daneben können die
Übernachtungskosten berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen zur Unterstützung
der Beratung und Vermittlung finden Sie im Merkblatt 3.
Anträge zu diesen Leistungen werden nach vorangegangener Beratung
von den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit ausgegeben.
Sie stehen nicht im Internet zur Verfügung.
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Diese
Angaben stellte die Bundesagentur für Arbeit am 07.09.2004
zur Verfügung. Wir übernehmen für dies
Angaben ohne Gewähr. |
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Arbeitsvertrag und Einstellung
Walter J. Scherr |
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