Der
Bildungsgutschein - Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten
und Tipps zum Erhalte
Was
ist der Bildungsgutschein und wer hat Anspruch darauf?
Der
Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage des
Kostenträgers (der Agentur
für Arbeit oder des Jobcenters). Er besagt,
dass die Kosten für eine berufliche Weiterbildung
oder Umschulung bei einem Bildungsträger vom
Kostenträger übernommen werden. Der Weiterbildungsteilnehmer
muss nicht selbst für die Maßnahmenkosten
aufkommen. Der Bildungsgutschein wird für eine
bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar.
Zudem ist darin festgelegt, welche Fortbildungsmaßnahme
gefördert wird, wie lange der Gutschein gültig
ist und welchen regionalen Beschränkungen er
unterliegt.
Der
Bildungsgutschein muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums,
in der Regel drei Monate, eingelöst werden,
daher muss der Starttermin der Fortbildung innerhalb
der Gültigkeit liegen. Sollte man innerhalb
der Gültigkeitsfrist keinen passenden Bildungsträger
oder keine passende Fortbildung finden, verfällt
der Bildungsgutschein und es muss ein neuer Gutschein
beantragt werden. Der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
unterscheidet sich von der Bildungsprämie und
dem Bildungscheck. Auch wenn diese drei Maßnahmen
ähnliche Namen tragen, sind es unterschiedliche
Förderprogramme mit unterschiedlichen Voraussetzungen
und Kostenträgern.
Die
Bildungsprämie richtet sich beispielsweise
zusätzlich an Erwerbstätige und Geringverdiener.
Der Bildungscheck einiger Bundesländer hingegen
hat Geringqualifizierte oder auch Menschen mit ausländischem
Berufsabschluss als Zielgruppe.
Voraussetzungen
für den Bildungsgutschein
Mit
einem Bildungsgutschein sollen die Teilnehmer ein
vorgegebenes Bildungsziel bzw. eine bestimmte Qualifikation
erreichen. Das Bildungsziel oder die Qualifikation
ist auf dem Bildungsgutschein genau festgehalten
und darf nicht eigenhändig verändert werden.
Die dazu passende Weiterbildungsmaßnahme und
den Anbieter kann sich der Antragsteller selbst
aussuchen, sofern dieser von der Agentur für
Arbeit dazu bevollmächtigt ist.
Um
einen Bildungsgutschein erhalten zu können,
muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen
erfüllt sein:
-
Der
Antragsteller ist arbeitslos mit und ohne Leistungsbezug
nach SGB II oder III
-
Der Antragsteller ist arbeitssuchend gemeldet
-
Der Antragsteller ist von Arbeitslosigkeit bedroht
-
Die Fortbildung wird für die berufliche Eingliederung
benötigt
-
Die Fortbildung wird zur Sicherung des Arbeitsplatzes
benötigt
Eine
Weiterbildung über einen Bildungsgutschein
kann nur dann gefördert werden, wenn sie notwendig
ist, um den Antragsteller beruflich einzugliedern,
drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen
fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Ob
eine Weiterbildung notwendig ist, wird zudem anhand
der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt geprüft:
Kann die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung
beendet werden? Erhöht die Weiterbildung die
Chance auf eine berufliche Eingliederung? Handelt
es sich um einen stark nachgefragten Beruf?
Fördermöglichkeiten
mittels dem Bildungsgutschein
Mit
dem Bildungsgutschein werden verschiedene Kosten
der Weiterbildungsmaßnahme übernommen.
Gefördert werden sowohl die Lehrgangs- bzw.
Seminarkosten als auch Fahrtkosten zum Ort der Maßnahme
sowie gegebenfalls Kosten für die auswärtige
Unterbringung und Verpflegung. Sofern erforderlich,
können auch die Kosten für die Kinderbetreuung
übernommen werden.
Ein
Bildungsgutschein wird immer auf den Namen des Antragstellers
ausgestellt und enthält folgende Informationen:
-
Die
Gültigkeitsdauer; maximal drei Monate nach
Bewilligung
-
Die Art und Höhe der Kostenübernahme
-
Das individuelle Bildungsziel
-
Die Unterrichtsart und Form der Weiterbildung
-
Die gesamte Dauer der beantragten Maßnahme
-
Der regionale Geltungsbereich der Weiterbildung
Nachdem
man den Bildungsgutschein erhalten hat, muss man
noch einige Daten vom Weiterbildungsanbieter ausfüllen
lassen. Dazu gehören Beginn, Dauer und Nummer
der Maßnahme.
Eingelöst werden kann der Bildungsgutschein
für alle zertifizierten Maßnahmen und
deren Träger. So ist es möglich eine Weiterbildung
bei einem zertifizierten Bildungsträger zu
belegen um später bei einer Agentur
für Suchmaschinenoptimierung zu arbeiten.
Man
muss bei der Auswahl also darauf achten, dass es
sich um einen zugelassenen Bildungsträger handelt.
Dies erkennt man daran, dass der Anbieter über
die erforderliche Zulassung "Anerkennungs-
und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)"
verfügt. Dies kann man über die Agentur
für Arbeit in Erfahrung bringen oder aber beim
Maßnahmenträger unmittelbar erfragen.
Tipps
zum Erhalt des Bildungsgutscheins
Den
Bildungsgutschein kann man bei der Agentur für
Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen.
Hierzu vereinbart man einfach mit dem persönlichen
Arbeitsvermittler einen Termin um dem Umschulungswunsch
oder Fortbildungswunsch genau zu besprechen.
Einen
Bildungsgutschein kann man beim zuständigen
Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder
des Jobcenters persönlich beantragen. Dabei
handelt es sich um eine sogenannte „Kann“-Leistung
– es besteht also kein Rechtsanspruch auf
einen Bildungsgutschein.
Beim
Beratungstermin ist es wichtig, den Sachbearbeiter
die Bedeutung der Fortbildung für die berufliche
Situation zu erläutern und inwiefern die Maßnahme
die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde.
Hierzu sollte man einschlägige Stellenanzeigen
präsentieren, auf die man sich mit einer absolvierten
Fortbildung bewerben möchte.
Um
den Arbeitsvermittler zu überzeugen, sollte
man außerdem folgende Dokumente mitbringen:
-
Unterlagen
zu den bisherigen Bewerbungsbemühungen
-
Informationen zu dem gewünschten Seminar
und Bildungsträger
-
Informationen
über die Arbeitsmarktrelevanz der angestrebten
Weiterbildung
-
Informationen über die Berufschancen im Anschluss
an die angestrebte Weiterbildung, wie zum Beispiel
Stellenangebote und einschlägige Studien
Folgender
Ablauf ist beim Beantragen des Bildungsgutscheins
üblich:
-
Weiterbildung
ankündigen: Vorab den Arbeitsvermittler informieren,
dass man eine Weiterbildung anstrebt.
-
-
Ist dies der Fall, vereinbart man mit dem zuständigen
Arbeitsberater der Agentur für Arbeit einen
Beratungstermin.
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Beratungstermin: In der Regel wird man beim persönlichen
Arbeitsberater innerhalb von vier Wochen einen
Termin erhalten.
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Antragstellung: Bei der Antragstellung ist zu
beachten, dass die Förderung schriftlich
beantragt werden muss. Nur dann bezieht auch das
Arbeitsamt schriftlich Stellung zum Weiterbildungswunsch.
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Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Teilnahme
an einer Weiterbildung gestellt werden.
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