Gehaltsstudie 2009. Die (Einstiegs-) Gehälter von Hochschulabsolventen und Praktikanten
 

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Der Bildungsgutschein - Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und Tipps zum Erhalte

Was ist der Bildungsgutschein und wer hat Anspruch darauf?

Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Zusage des Kostenträgers (der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters). Er besagt, dass die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung bei einem Bildungsträger vom Kostenträger übernommen werden. Der Weiterbildungsteilnehmer muss nicht selbst für die Maßnahmenkosten aufkommen. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Zudem ist darin festgelegt, welche Fortbildungsmaßnahme gefördert wird, wie lange der Gutschein gültig ist und welchen regionalen Beschränkungen er unterliegt.

Der Bildungsgutschein muss innerhalb des Gültigkeitszeitraums, in der Regel drei Monate, eingelöst werden, daher muss der Starttermin der Fortbildung innerhalb der Gültigkeit liegen. Sollte man innerhalb der Gültigkeitsfrist keinen passenden Bildungsträger oder keine passende Fortbildung finden, verfällt der Bildungsgutschein und es muss ein neuer Gutschein beantragt werden. Der Bildungsgutschein der Arbeitsagentur unterscheidet sich von der Bildungsprämie und dem Bildungscheck. Auch wenn diese drei Maßnahmen ähnliche Namen tragen, sind es unterschiedliche Förderprogramme mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Kostenträgern.

Die Bildungsprämie richtet sich beispielsweise zusätzlich an Erwerbstätige und Geringverdiener. Der Bildungscheck einiger Bundesländer hingegen hat Geringqualifizierte oder auch Menschen mit ausländischem Berufsabschluss als Zielgruppe.

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Mit einem Bildungsgutschein sollen die Teilnehmer ein vorgegebenes Bildungsziel bzw. eine bestimmte Qualifikation erreichen. Das Bildungsziel oder die Qualifikation ist auf dem Bildungsgutschein genau festgehalten und darf nicht eigenhändig verändert werden. Die dazu passende Weiterbildungsmaßnahme und den Anbieter kann sich der Antragsteller selbst aussuchen, sofern dieser von der Agentur für Arbeit dazu bevollmächtigt ist.

Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller ist arbeitslos mit und ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III
  • Der Antragsteller ist arbeitssuchend gemeldet
  • Der Antragsteller ist von Arbeitslosigkeit bedroht
  • Die Fortbildung wird für die berufliche Eingliederung benötigt
  • Die Fortbildung wird zur Sicherung des Arbeitsplatzes benötigt

Eine Weiterbildung über einen Bildungsgutschein kann nur dann gefördert werden, wenn sie notwendig ist, um den Antragsteller beruflich einzugliedern, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Ob eine Weiterbildung notwendig ist, wird zudem anhand der Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt geprüft: Kann die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden? Erhöht die Weiterbildung die Chance auf eine berufliche Eingliederung? Handelt es sich um einen stark nachgefragten Beruf?

Fördermöglichkeiten mittels dem Bildungsgutschein

Mit dem Bildungsgutschein werden verschiedene Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernommen. Gefördert werden sowohl die Lehrgangs- bzw. Seminarkosten als auch Fahrtkosten zum Ort der Maßnahme sowie gegebenfalls Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung. Sofern erforderlich, können auch die Kosten für die Kinderbetreuung übernommen werden.

Ein Bildungsgutschein wird immer auf den Namen des Antragstellers ausgestellt und enthält folgende Informationen:

  • Die Gültigkeitsdauer; maximal drei Monate nach Bewilligung
  • Die Art und Höhe der Kostenübernahme
  • Das individuelle Bildungsziel
  • Die Unterrichtsart und Form der Weiterbildung
  • Die gesamte Dauer der beantragten Maßnahme
  • Der regionale Geltungsbereich der Weiterbildung

Nachdem man den Bildungsgutschein erhalten hat, muss man noch einige Daten vom Weiterbildungsanbieter ausfüllen lassen. Dazu gehören Beginn, Dauer und Nummer der Maßnahme.
Eingelöst werden kann der Bildungsgutschein für alle zertifizierten Maßnahmen und deren Träger. So ist es möglich eine Weiterbildung bei einem zertifizierten Bildungsträger zu belegen um später bei einer Agentur für Suchmaschinenoptimierung zu arbeiten.

Man muss bei der Auswahl also darauf achten, dass es sich um einen zugelassenen Bildungsträger handelt. Dies erkennt man daran, dass der Anbieter über die erforderliche Zulassung "Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV)" verfügt. Dies kann man über die Agentur für Arbeit in Erfahrung bringen oder aber beim Maßnahmenträger unmittelbar erfragen.

Tipps zum Erhalt des Bildungsgutscheins

Den Bildungsgutschein kann man bei der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter beantragen. Hierzu vereinbart man einfach mit dem persönlichen Arbeitsvermittler einen Termin um dem Umschulungswunsch oder Fortbildungswunsch genau zu besprechen.

Einen Bildungsgutschein kann man beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters persönlich beantragen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Kann“-Leistung – es besteht also kein Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein.

Beim Beratungstermin ist es wichtig, den Sachbearbeiter die Bedeutung der Fortbildung für die berufliche Situation zu erläutern und inwiefern die Maßnahme die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern würde. Hierzu sollte man einschlägige Stellenanzeigen präsentieren, auf die man sich mit einer absolvierten Fortbildung bewerben möchte.

Um den Arbeitsvermittler zu überzeugen, sollte man außerdem folgende Dokumente mitbringen:

  • Unterlagen zu den bisherigen Bewerbungsbemühungen
  • Informationen zu dem gewünschten Seminar und Bildungsträger
  • Informationen über die Arbeitsmarktrelevanz der angestrebten Weiterbildung
  • Informationen über die Berufschancen im Anschluss an die angestrebte Weiterbildung, wie zum Beispiel Stellenangebote und einschlägige Studien

Folgender Ablauf ist beim Beantragen des Bildungsgutscheins üblich:

  • Weiterbildung ankündigen: Vorab den Arbeitsvermittler informieren, dass man eine Weiterbildung anstrebt.
  • Voraussetzungen prüfen: Der Arbeitsvermittler wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung vorliegen.
  • Ist dies der Fall, vereinbart man mit dem zuständigen Arbeitsberater der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • Beratungstermin: In der Regel wird man beim persönlichen Arbeitsberater innerhalb von vier Wochen einen Termin erhalten.
  • Antragstellung: Bei der Antragstellung ist zu beachten, dass die Förderung schriftlich beantragt werden muss. Nur dann bezieht auch das Arbeitsamt schriftlich Stellung zum Weiterbildungswunsch.
  • Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung gestellt werden.

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