Ein privates Informationsangebot des Berufszentrum ABIS e.K. |
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und wann Sie arbeiten. In diesem Artikel werden wir Ihnen zeigen, was alles möglich ist, was Ihr Chef darf und nicht und wie Sie sich vor negativen Auswirkungen schützen können. | ||||||||||||||||||
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Überwachungs-Programme
auf dem PC - Was können die Programme? -
ermitteln wann Sie anfangen und wann Sie Der Mensch hinter dem Überwachungs-Programm kann somit alles was Sie können und Ihnen dabei "über die Schultern schauen". |
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Welche Überwachungs-Programme
gibt es? -
Boss Everywhere [ Link ] |
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Wie
kann ich Überwachungs-Programme auf meinem PC erkennen? Aber es gibt bei einigen Programmen, die Möglichkeit, herauszufinden, ob dieses Programm auf dem PC installiert ist. Hier die Erkennungs-Möglichkeiten: -
Boss Everywhere: Die Dateien BECONFIG.EXE, BEWREO.EXE, RMBEW.EXE
befinden sich auf dem PC. Weiterhin gibt es Anti-Spy-Programme wie: ElbTecScan, Data Becker Anti Spion, Pestpatrol oder SpyCop. Diese Programme haben den Nachteil, nicht alle Üerwachungs-Programme zu erkennen. |
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Wie
kommt das Überwachungs-Programm auf meinen Rechner? Mit der Eigenschaft, dass der Anwender (Sie) nichts von der Installaton und Ausführung bemerkt werben die Hersteller sogar. |
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Werden
die Überwachungs-Programm schon oft in Firmen eingesetzt? In Deutschland ist die Anwendung von Überwachungs-Software noch in den Kinderschuhen. Das liegt vor allem an der deutschen Gesetzgebung. In der USA verfolgen ca. 80% der Firmen Ihre Mitarbeiter per Software. |
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Darf
der Vorgesetzte meine Tastatureingaben aufzeichnen oder Fotos vom
Bildschirminhalt machen? -
das Lesen von (privaten) E-Mails 1997 entschied das Landgericht Braunschweig (Az. 12 S 23/97) das eine umfassende geheime Überwachung und somit die Kontrolle der Beschäftigten unverhältnismäßig und datenschutzrechtlich unzulässig ist. |
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Dürfen
Filter-Programme eingesetzt werden? Ja, hier gibt es keine Einschränkung. |
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Kann
ich wegen privaten Internet-Surfens auf dem Firmen-PC gekündigt
werden? Relevant vor einer Kündigung ist die besonders lange Nutzung von Internet und E-Mail und eine vorherige Abmahnung. Ist allerdings die private Internet-Nutzung nicht erlaubt und verbraucht der Mitarbeiter sehr viel Arbeitszeit dabei, muss er mit einer Kündigung rechnen. Die ist dann auch legitim. |
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Darf
mein Vorgesetzter speichern, welche Webseiten ich besuche?? Mit Beachtung der Datenschutzgesetzes darf der Vorgesetzte die geschäftlich relevanten Bewegungen im Firmennetz/Internet kontrollieren. Diese Daten dürfen aber nicht dazu verwendet werden, den Mitarbeiter zu kontrollieren oder die Arbeitsleistung zu beurteilen. |
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Darf
meine Vorgesetzer meine versendeten E-Mails lesen? Ja und Nein. Betrieblich relevante E-Mails dürfen vom Vorgesetzten gelesen werden. Das gilt auch für ankommende E-Mails. Private E-Mails darf der Chef nicht lesen. |
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Darf
ich den Zugang zum Firmen-PC dem Chef gegenüber sperren? Der Arbeits-PC darf geschützt werden (Kennwort, Passwort, etc.). Allerdings hat der Vorgesetzte ein Recht auf Zugang zu den Arbeitsergebnissen. |
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Was
passiert, wenn ich bei privater Internet-Nutzung einen Virus auf
den Rechner bekomme? Eine Haftung ist nur dann möglich, wenn der Mitarbeiter vorsätzlich und fahrlässig gehandelt hat. Der Arbeitgeber hat aber dabei eine Mitschuld, insbesondere dann, wenn keine Antiviren-Software auf dem Rechner installiert wurde. |
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Was
weiss der Vorgesetze ohne den Einsatz von Überwachungs-Programmen? In beiden Fällen können Sie sich nur vor Spionage schützen in dem Sie eine Verschlüsselung Ihrer Daten anwenden. Bei E-Mails z.B.: PGP. Bei Proxy-Server z.B.: JAP |
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