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Abfindungen
- Für alle, die sich den Job abkaufen lassen
Firmen,
die Mitarbeiter "wegrationalisieren" wollen,
bedienen sich oft dem Instrument der Abfindung. Dabei
macht der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mit einen oft hohen
Geldbetrag, den Abgang schmackhaft. Das dabei Konflikte
mit dem
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Finanzamt,
dem Arbeitsamt (Arbeitsagentur, Bundesagentur für
Arbeit) und anderen Institutionen entstehen, muss jedem
Arbeitnehmer
klar
sein, bevor er der Abfindung zustimmt. In diesem Artikel
werden die Auswirkungen von Abfindungen behandelt: Besteuerungen,
Freibeträge sowie Veränderungen des Arbeitslosengeldes,
Versicherungsbeiträge, Altersvorsorgebeiträge
und eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zu Abfindungen
vorgestellt. Achtung: Dieser Artikel basiert
Informationen, die im Juni 2004 aktuell waren.
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Achtung
vor der Sperrzeit
Gehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem Aufhebungsvertrag auseinander,
kann das Arbeitsamt, diesen Vertrag als vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbei geführte Kündigung werten. Die Folge ist eine zwölfwöchige
Sperrung des Arbeitslosengeldes.
Anzuraten
ist statt dem Auflösungsvertrag eine betriebsbedingte
Kündigung vom Arbeitgeber und ein Abwicklungsvertrag,
in dem die Details für das Arbeitszeugnis und die Abfindung
geregelt werden. |
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Kündigungsfristen
beachten
Um das Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, ist die Einhaltung der Kündigungsfrist
wichtig. Wird der Arbeitsplatz vor der Frist verlassen, gibt es für diesen
Zeitraum kein Arbeitslosengeld.
Nützliche
Links: Liste
von arbeitsrechtlichen
Büchern
Download arbeitsrechtlicher
Muster und Verträge
Arbeitsrecht-Ratgeber zum
Thema Abfindungen
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RECHTSBERATUNG-ONLINE
ZUR "KÜNDIGUNG AM ARBEITSPLATZ" |
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Fataler
Inhalt im Aufhebungsvertrag
Wird im Aufhebungsvertrag die Abfindung als Anerkennung der geleisteten Arbeiten
aufgeführt, zählt die Abfindung damit zum Lohn und ist sozialversicherungspflichtig.
I.d.R ist dann ein Arbeitnehmeranteil von ca. 20% an den Staat abzugeben.
Stattdessen
sollte im Aufhebungsvertrag die Abfindung als "Ausgleich
für den Verlust des Arbeitsplatzes" enthalten sein.
Tipp:
Lassen Sie sich bei Verträge immer von
einem Rechtsanwalt beraten! Unsere Partnerkanzlei für
Arbeits- und Versicherungsrecht hilft Ihnen dabei. |
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Krankenversicherungsfrist
beachten
Findet der Arbeitnehmer nach einer mit Abfindung "verlorenen" Arbeitsstelle
keinen neuen Arbeitsplatz und bleibt arbeitslos, muss die Frist zurKrankenversicherung
beachtet werden.
Solange
der Arbeitslose Arbeitslosengeld erhält ist er auch gesetzlich
kranken- und rentenversichert. Bekommt der Arbeitslose kein
Arbeitslosengeld mehr, ist er lediglich noch einen Monat krankenversichert
und muss sich selber versichern. In den folgenden drei Monaten
hat er Zeit sich freiwillig gesetzlich zu versichern, was teuer
sein kann. Verpasst er diese Frist, kann er sich nur noch bei
einer Privatversicherung versichern. Wird dies durch den Versicherer
verweigert, muss der Arbeitslose sein privates Vermögen
für Kankenbehandlungen nehmen. Besteht kein privates Vermögen
mehr, kommt die Krankenhilfe des Sozialamtes dafür auf.
Auch
bei der Rentenversicherung sind nach einer Abfindung und der
folgenden Arbeitslosigkeit Abstriche zu machen. Die Renterversicherungsbeiträge
werden vom Arbeitsamt weitergezahlt, allerdings in einer Höhe,
dass diese keine effektive Erhöhung der späteren
Rente bewirken. Ob eine freiwillige private Weiterzahlung der
Rentenversicherungsbeiträge sinnvoll ist, sollte bei der
Deutsche Rentenversicherung (Bund) in jedem Fall erfragt
werden.
Nützliche
Links: Deutsche Rentenversicherung (Bund): Telefonnummer:
0800-3331919
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Besteuerung
der Abfindung
Jeder Arbeitnehmer, der eine Abfindung für seinen ehemaligen Arbeitsplatz
erhalten hat, bekommt vom Staat einen Teil steuerfrei, wenn der Arbeitgeber
für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses allein verantwortlich
ist. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht "in Einvernehmen" gelöst
werden darf. Im Auflösungsvertrag müsste dann z. B. die Auflösung
des Arbeitsplatzes wegen Rationalisierung beschrieben werden oder, wie oben
erwähnt, auf einen Abwicklungsvertrag zurückgegriffen werden.
Tipp:
Lassen Sie sich auch hier immer von einem
Rechtsanwalt beraten! Unsere Partnerkanzlei für
Arbeits- und Versicherungsrecht hilft Ihnen dabei.
Der
steuerfreie Anteil der Abfindung ist abhängig von der
Betriebszugehörigkeit und des Alters des Arbeitnehmers:
Freibetrag |
Alter |
Betriebszugehörigkeit |
8.181,00
Euro |
- |
- |
10.226,00
Euro |
50 |
Ab
15 Jahren |
12271,00
Euro |
55 |
Ab
20 Jahren |
Achtung:
Der Freibetrag wird nicht gewährt, bei finanziellen
Einbußen bei Inhaberwechsel. |
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Ermäßigte
Besteuerung I
Unter bestimmten Voraussetzungen besteuert das Finanzamt die, nach Abzug des
Freibetrages, Restabfindung ermäßigt:
Steuerrmäßigung
erhalten die, deren steuerpflichtiger Abfindungsanteil höher
ist als der Lohn, der ohne Kündigung bis Jahresende nochfällig
wäre.
Steuerrmäßigung
erhalten die, deren steuerpflichtige Einkünfte (Lohn,
Abfindung, ...) höher sind als die Einkünfte des
vergangenen Jahres.
Für
Eheleute: Im Jahr der Abfindung können die Eheleute Steuern
sparen,wenn sie eine getrennte Steuererklärung abgeben.
Dies lohnt sich für Eheleute, wenn der Lohn des abgefundenen
Partners (ohne Abfindung) niedriger ist als der Lohn des anderen.
Für
die Altersvorsorge: Besonders große Steuervorteile haben
Empfänger von hohen Abfindungen. Diese Vorteile erhalten
die Arbeitnehmer, die einen Teil der steuerpflichtigen Abfindung
in die Altersvorsorge investieren. |
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Ermäßigte
Besteuerung II
Teilzahlungen: Abfindungen werde nur ermäßigt besteuert, wenn die
Abfindugsraten in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden.
Vorruhestandsgeld
/ Übergangsgeld: Diese beiden Bezüge wirken sich
nicht negativ auf die ermäßigte Besteuerung von
Abfindungen aus.
Extras
vom Arbeitgeber: Zuschusse zum Arbeitslosen-geld, befristete Überlassung
von Firmenautos, Finanzierung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
werden im Jahr der Abfindung ermäßigt besteuert.
Tipp:
Es kann sich lohnen, die Zahlung der Abfindung in das nächste
Jahr zu verlagern. Konsultieren Sie dafür Ihren Steuerberater. |
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