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Ist
Ihr Job in Gefahr? So wehren Sie sich!
Wenn
Vorgesetzte Ihre Mitarbeiter loswerden wollen, ist
das heute sehr einfach geworden. Da werden die letzten
Telefonrechnungen nach privaten Gesprächen oder
nach Internet surfen geprüft, Abmahnungen geschrieben
und schon steht der Mitarbeiter auf der Straße.
Gerade in kleinen Betrieben ist die Wahrscheinlichkeit
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gekündigt
zu werden sieben Mal höher als in Firmen mit mehr als
500 Beschäftigten. In diesem Artikel geben wir Ihnen die
Informationen wie Sie sich helfen lassen können und
wie Sie sich selber helfen. |
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Tipp1:
Sorgen Sie vor!
Schon bevor Sie Hilfe auf Ihrer Arbeitsstelle benötigen, sollten Sie sich
Gedanken machen, was Sie tun können, falls ein arbeitsrechtliches Problem
auftaucht.
Neben freiberuflichen Anwälten und Rechtsanwälten kann Ihnen der
Betriebsrat in Ihrem Unternehmen (kostenlos) weiterhelfen.
Sind
Sie in der Gewerkschaft (Monatsbeitrag: 1% vom Bruttolohn),
erhalten Sie dort Beratung und Rechtsschutz bei Arbeitsrechtsfällen.
Link: Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) |
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Tipp2:
Lassen Sie sich beraten!
Das Arbeitsrecht ist ein sehr weites Thema. Ein Arbeitnehmer kann sich leicht
in Schwierigkeiten bringen, wenn er einen Vertrag (Arbeitsvertrag, Auflösungsvertrag,
....) unterschreibt oder ein wichtiges arbeitsrechtliches Dokument (Kündigung,
Abmahnung, ...) von seinem Arbeitgeber erhält. So muss z. B. eine
Klage gegen eine Kündigung spätestens drei Wochen beim Arbeitsgericht
vorgebracht sein. Deswegen lassen Sie sich in solchen Fällen beraten.
Sie haben die Möglichkeit sich aus Büchern zu informieren, sich von
einem Rechtsanwalt, Beriebsrat oder der Gewerkschaft beraten zu lassen und
sich rechtssichere Arbeitsdokumente aus dem Internet herunterzuladen. Nutzen
Sie diese Möglichkeiten, denn allzu teuer sind diese "kleinen Helfer" nicht.
Nützliche
Links: Liste
von arbeitsrechtlichen
Büchern
Download arbeitsrechtlicher
Muster und Verträge
Online-Rechtsberatung zum
Thema Arbeit
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RECHTSBERATUNG-ONLINE
ZUR "KÜNDIGUNG AM ARBEITSPLATZ" |
Rechtssichere
Beratung durch unseren
Anwalt. Haben Sie
rechtliche Fragen zur Kündigung, Abmahnung,
Abfindung, Aufhebungsvertrag, etc.? Wir
helfen Ihnen persönlich und beraten
Sie mit einem juristischen, rechtssicheren
RatWir
unterstützen Sie per E-Mail, Telefon
und persönlich. Holen Sie sich durch
unsere Erstberatung eine rechtliche Einschätzung
Ihrer Lage sowie einen Rat zur weiteren
Vorgehensweise.
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Anwalt
Stefan Ott
Arbeitsrecht
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Tipp3:
Schlichten oder Rechtsstreit?
Diese Frage
können nur Sie beantworten und ist abhängig davon, ob Sie Ihre Arbeitsstelle
behalten wollen (dies trifft zu bei kleineren Streitigkeiten). Auch bei größeren
Fällen können Sie erst über eine Schlichtung vesuchen Ihr Recht
zu bekommen. Bei Schlichtungen, und da sparen Sie sich Zeit und Nerven, wenden
Sie sich mit einer Vertrauensperson (z. B. im Betriebsrat, Ihrer Gewerkschaft)
an Ihren Arbeitgeber. Falls die Schlichtung nicht erfolgreich ist, kann noch
eine zweite Stufe der Schlichtung (diesmal sind die Vertreter der Parteien
am Tisch) vor dem Rechtsstreit stattfinden.
Für
kleinere Rechtsstreitigkeiten benötigen Sie nicht unbedingt
einen Anwalt, aber einen Rat sollten Sie sich vorab holen.
Als Gewerkschaftsmitglied können Sie dort rechtlich
beraten werden. Alle anderen können einen im Arbeitsrecht
versierten Rechtsanwalt befragen und die richtigen Schritte
klären.
Arbeitnehmer
mit geringen Einkommen haben die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfe. |
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Nach
einer Kündigung: Rechtsstreit oder Abfindung - Was
ist besser?
Vorab die Frage: Wer möchte noch weiter in einem Unternehmen arbeiten,
das er selber verklagt hat? - Da treten die Mobbing-Szenen schon automatisch
im Kopf auf.
In
häufigen Fällen geht ein Rechtsstreit um die Höhe
der Abfindung oder bei einer Kündigungsklage bis zum
Ende, sprich bis zum Gericht. Diese Prozedur ist oft anstregend
für beide Seiten, auch wenn deutsche Gerichte eher arbeitnehmerfreundlich
entscheiden.
Ab
dem 01.01.2004 gibt es neue Kündigungsschutzregelungen:
Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen nach
einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an,
haben Sie darauf auch ohne Verhandlung und Feilschen einen
Anspruch. Die minimale Höhe ist festgelgt. Abfindungen
lohnen sich generell nur dann, wenn Sie schnell wieder
in Arbeit kommen (können) oder, weil Sie Aussicht
auf Rente haben, gar nicht mehr vorhaben sich eine neue
Arbeitsstelle zu suchen. |
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Schlechtes
Zeugnis
Bekommen Sie zu Unrecht von Ihrem Ex-Arbeitgeber ein schlechtes Zeugnis, bzw.
bestimmte Passagen sind zu negativ, können Sie den ehemaligen Arbeitgeber
schriftlich um eine Verbesserung bitten.
Weiterhin
haben Sie die Möglichkeit einer Zeugnisklage. Im Rechtsstreit
um die Berichtigung des Zeugnisses müssen Sie einen
konkreten Antrag stellen, der die Streitpunkte hervorhebt
und deutlich macht, inwieweit Berichtigung oder Ergänzung
beantragt wird. Dafür benötigen Sie einen Rechtsbeistand.
Möchten
Sie Schadenersatz für einen erwachsenen Schaden, wie
z. B. einen Minderverdienst, sind Sie darlegungs- und beweispflichtig.
Ein
guter Rat ist hier, sich außergerichtlich zu einigen.
Der Inhalt eines Arbeitszeugnisses sollte gütlich,
also vor dem Gang zum Arbeitsgericht, vereinbart werden.
Nützliche
Links: Arbeitsrecht-Ratgeber mit
Zeugnis-Special
Download: Muster-Zeugnisse
und Anschreiben
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Kündigung
in einem Kleinbetrieb
Ab dem 01.01.2004 sind Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigen vom
Kündigungsschutz ausgenommen. Die frühere Beschäftigungsgrenze
für den Kündigungsschutz waren fünf Mitarbeiter. Glücklicherweise
gilt Bestandschutz für die Arbeitnehmer, die zu altem Kündigungsschutz
noch eingestellt wurden.
Der
Kündigungsschutz schreibt Betrieben mit mehr als zehn
Beschäftigten vor, dass die Mitarbeiter per Gesetz von
willkürlicher Kündigung geschützt sind.
Gegen
Kündigungen kann nur innerhalb der ersten 3 Wochen Widerspruch
eingelegt werden.
Aber
auch für Betriebe mit maximal 10 Arbeitnehmern gelten
Künigungsfristen. Willkürliche oder unsoziale Kündigungen
sind verboten. Bevor Sie sich hier auf einen Rechtsstreit
einlassen, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn
bei Kleinbetrieben sind Kündigungsschutzklagen und Klagen
auf Abfindungen in den seltensten Fällen erfolreich.
Nützliche
Links: Arbeitsrecht-Ratgeber mit
Kündigungs-Special
Download: Muster-Anschreiben bei Kündigungen
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Weitere
Möglichkeiten zu Bewerbungsstrategien finden Sie im Karriere-Ratgeber. |
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