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Artikelthema:
Mit der Gründung einer Firma die Arbeitslosigkeit
verlassen
Achtung:
Vom 17.5.2006 ist das Überbrückungsgeld und der
Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) mit Wirkung ab 01.08.2006
durch einen Gründungszuschuss ersetzt worden!
Als
neue Form der Existenzgründung und Selbstständigkeit aus
der Arbeitslosigkeit heraus hat die Hartz-Kommission die sogenannte
„Ich-AG“ bzw. „Familien-AG“ vorgeschlagen.
Seit dem 1.1.2003 besteht die Möglichkeit, diesen Weg in die
Selbständigkeit zu beschreiten. Die Gründung einer Ich-AG
kann durch das Arbeitsamt neben der Beratung auch finanziell gefördert
werden. Diese finanzielle Förderung können Arbeitslose
unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Arbeitslose,
die sich in Form der Ich-AG selbstständig machen wollen, erhalten
künftig vom Arbeitsmarkt bis zu drei Jahre einen sog. Existenzgründungszuschuss,
der degressiv gestaffelt ist.
In
diesem Artikel stelle ich Ihnen Informationen vor, die Sie unbedingt
benötigen, wenn Sie diese finanzielle Förderung in Anspruch
nehmen möchten.
»Wievel
Förderung können Sie bekommen?
Förderung für max. 3 Jahre (Förderung nur für
Jahre mit Arbeitseinkommen unter 25.000 EUR !)
Förderung im
- 1. Jahr 600 EUR
- 2. Jahr 360 EUR
- 3. Jahr 240 EUR
»Wann
bekommen Sie keine Förderung?
- Wenn Sie Überbrückungsgeld für diese Selbständigkeit
bekommen
- Ihr Arbeitseinkommen voraussichtlichüber 25.000 EUR im
Jahr
liegt
- Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von
Nicht-Selbstständigkeit und Selbstständigkeit.
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Ich-AG
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]
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»Welche
Voraussetzung für eine finanzielle Förderung gibt
es?
-
Sie sind arbeitslos und bekommen Leistungen vom Arbeitsamt
- Sie
haben ein Gewerbe angemeldet und erfüllen die Voraussetzungen
zur Ausübung dieses Gewerbes
- Voraussetzung ist, dass ihr Jahresarbeitseinkommen die Grenze
von 25.000 € nicht überschreitet
- Sie dürfen keine Arbeitnehmer
einstellen, Sie können jedoch mithelfende Familienangehörige
beschäftigen
- Ich-AGler pflicht-rentenversichert,
solange die finanzielle Förderung durch das Arbeitsamt
läuft
- Sie stellen einen Antrag beim Arbeitsamt VOR
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
»Was
wird sich noch ändern?
Die Bundesregierung beabsichtigt, einen weiteren Gesetzentwurf
für Gründerinnen und Gründer einer "Ich-AG"
und für Kleingewerbetreibende ("Small Business Act")
vorzulegen. Dieser wird Regelungen zur
pauschalen Besteuerung, zu vereinfachten Buchführungspflichten
und zur Vereinfachung der Handwerksordnung enthalten.
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»Was
gibt es zu bedenken?
- Sie dürfen keine Arbeitnehmer einstellen, Sie können
jedoch mithelfende Familienangehörige beschäftigen
- Erhalten Sie die finanzielle Förderung der Ich-AG, so
sind Sie für den Zeitraum der Förderung Mitglied der
gesetzlichen Pflichtversicherung
- Als Selbständiger sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt
gegenüber eine Steuererklärung abzugeben
- Als Selbständiger sine Sie ebenso verpflichtet, eine
Buchführung zu machen, die den Mindestanforderungen genügt,
erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater oder beim
Finanzamt selbst
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»Was
passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich mich selbständig
mache?
Als Selbständiger sind Sie von der Versicherungspflicht
befreit und können sich privat krankenversichern. Vor Abschluss
oder Wechsel sollten Sie jedoch die Tarife mehrerer Versicherungen
miteinander vergleichen lassen. Hier
gelangen Sie zum kostenlosen PKV-Versicherungsvergleich.
Als sinnvoll erweist sich zudem der Einschluss einer Krankentagegeldversicherung,
um einem Einkommensverlust im Krankheitsfall vorzubeugen.
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»Gibt
es Alternativen?
Als Alternative zum Existenzgründungszuschuss kann die
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Gewährung
eines Überbrückungsgelds unterstützt werden.
Beide Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht zugleich
gewährt und besitzen unterschiedliche Fördervoraus-setzungen.
Die örtlichen Arbeitsämter sind für die Beratung
der Arbeitslosen, die sich selbständig machen wollen,
zuständig.
Beide
Leistungen der Arbeitsförderung werden nicht zugleich
gewährt. Sie verfolgen spezifische Leistungszwecke und
besitzen unterschiedliche Fördervoraussetzungen.
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»Was
passiert, wenn ich die Einkommens--grenze von 25.000 EUR überschreite?
Einen Förderanspruch auf den Existenzgründungsschuss
haben nur Arbeitslose, deren gesamtes Arbeitseinkommen nach
Aufnahme der selbständigen Tätigkeit voraussichtlich
die 25.000 €-Grenze in einem Jahr nicht überschreiten
wird. Wird dieser Betrag entgegen der Erwartung im Bewilligungsjahr
überschritten, so fällt der Existenzgründungszuschuss
für die Zukunft weg. Der für die jeweils zurückliegenden
zwölf Monate gezahlte Zuschuss muss nicht zurück gezahlt
wer-den, auch wenn das Überschreiten der Höchstgrenze
bereits unterjährig eingetreten ist. Diese Regelung gibt
Planungssicherheit für die Gründerinnen und Gründer
- und vermeidet aufwändige Verwaltungsverfahren.
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»Wie
lange gilt die Förderung der Ich-AG
Diese Regelung ist zeitlich befristet, Neueintritte sind bis
zum 31.12.2005 möglich.
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Fragen
und Anregungen
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