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Welche Folgen hat unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz?

Arbeitnehmer sind oft der Meinung, dass der Arbeitgeber sie nicht entlassen kann, wenn zwischendurch ein "blauer Montag" oder ein Bummeltag eingeschoben wird. Dass dies sehr wohl der Fall sein kann, zeigt dieser Artikel mit Beispielen von

aktuellen Urteilen deutscher Arbeitsgerichte.
 
Was wird als unentschuldigtes Fehlen angesehen?
Unentschuldigtes Fehlen heißt, der Arbeitnehmer erscheint nicht zur vereinbarten Zeit am Arbeitsplatz. Das Fernbleiben von der Arbeit wird somit zu einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht. Im Juristendeutsch spricht man von einer "Störung im Leistungsbereich".
 
 

Zum Beitrag: Welche Folgen hat unentschuldigtes Fehlen

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Kann der Arbeitgeber beim unentschuldigen Fehlen sofort kündigen?
Nein, so einfach macht der deutsche Gesetzgeber den Arbeitgebern das Kündigen nicht. Vor einer Kündigung muss eine Androhung einer Kündigung erfolgen, sprich eine Abmahnung.

Diese Abmahnung muss schriftlich erfolgen. Darin muss sein konkreter Fehltritt bzw. Fehlverhalten sein, sowie die Konsequenz im Wiederholungsfall (z. B. die Kündigung).

 

Wie sieht die Abmahnung nach einem Unentschuldigten Fehlen durch den Arbeitgeber aus?
Rechtssichere Abmahnungen mit Ausfüllhilfen können Sie unter unseren Musterverträgen herunterladen.

Im Fall den unentschuldigten Fehlens muss folgender Passus enthalten sein: "Sie sind am ... nicht zur Arbeit erschienen, ohne sich im Personalbüro/ bzw. beim Vorgesetzten.

Damit haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen, nur mit vorheriger Abstimmung des Arbeitgebers dem Arbeitsplatz fernzubleiben. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir solche Vertragsverletzungen nicht billigen.

Sollte Ihr Verhalten erneut Anlass zu Beanstandungen geben, müssen Sie mit einer Kündigung rechnen. Eine Kopie dieser Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen."

 
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Anwalt Stefan Ott
Arbeitsrecht
 

Bei unentschuldigten Verspätungen
Das hessische Landgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nach Abmahnung gekündigt werden darf, wenn er wegen einer Erkrankung seiner Tochter mehrere Male unpünktlich zur Arbeit erschien und sich nicht entschuldigen lies (z. B. telefonisch nicht angekündigt).

Az: 9 Sa 901/99

=> Im vor Arbeitsbeginn sich entschuldigen lassen

 
Blau machen zwischen zwei Krankheiten
Das hessische Landgericht hat entschieden, dass eine Arbeitnehmerin gekündigt werden darf, wenn sie mehrfach an einzelnen Tagen zwischen
"krankgeschriebenen" Tagen unentschuldigt und ohne ärztliche Bescheinigung fehlt.
Az: 9 Sa 525/99
 
Sperrzeit nach Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer nach unentschuldigten Fehlen (z. B. wegen Krankheit) mehrmals erfolglos abgemahnt und schließlich entlassen, so hat er in den ersten 12 Wochen einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sozialgericht Dortmund Az: S 5 AL 320/99
 
Unentschuldigtes Fehlen durch Alkoholsucht
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein alkoholabhängiger Mitarbeiter nicht gekündigt werden darf, wenn er aufgrund seiner Sucht unentschuldigt am Arbeitsplatz fehlt. Sein Verhalten wurde vom Gericht als nicht beherrschbar eingestuft (auch nach einer Entziehungskur) und eine Entlassung als nicht sozial gerecht begründet.
Az: 10 Sa 1235/98
 
Weitere Urteile hier
Weitere Urteile finden Sie unter der Rubrik "Arbeitsrecht" in unserer Karrierezeitung.
 
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