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Welche
Folgen hat unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz?
Arbeitnehmer
sind oft der Meinung, dass der Arbeitgeber sie nicht
entlassen kann, wenn zwischendurch ein "blauer
Montag" oder ein Bummeltag eingeschoben wird.
Dass dies sehr wohl der Fall sein kann, zeigt dieser
Artikel mit Beispielen von
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aktuellen
Urteilen deutscher Arbeitsgerichte. |
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Was
wird als unentschuldigtes Fehlen angesehen?
Unentschuldigtes Fehlen heißt, der Arbeitnehmer erscheint nicht zur vereinbarten
Zeit am Arbeitsplatz. Das Fernbleiben von der Arbeit wird somit zu einer Verletzung
der arbeitsvertraglichen Hauptpflicht. Im Juristendeutsch spricht man von einer "Störung
im Leistungsbereich". |
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Kann
der Arbeitgeber beim unentschuldigen Fehlen sofort kündigen?
Nein, so einfach macht der deutsche Gesetzgeber den
Arbeitgebern das Kündigen nicht. Vor einer Kündigung
muss eine Androhung einer Kündigung erfolgen, sprich eine
Abmahnung.
Diese
Abmahnung muss schriftlich erfolgen. Darin muss sein konkreter
Fehltritt bzw. Fehlverhalten sein, sowie die Konsequenz im
Wiederholungsfall (z. B. die Kündigung). |
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Wie
sieht die Abmahnung nach einem Unentschuldigten Fehlen
durch den Arbeitgeber aus?
Rechtssichere Abmahnungen mit Ausfüllhilfen
können Sie unter unseren Musterverträgen herunterladen.
Im
Fall den unentschuldigten Fehlens muss folgender Passus
enthalten sein: "Sie sind am ... nicht zur Arbeit
erschienen, ohne sich im Personalbüro/ bzw. beim Vorgesetzten.
Damit
haben Sie gegen Ihre arbeitsvertragliche Pflicht verstoßen,
nur mit vorheriger Abstimmung des Arbeitgebers dem Arbeitsplatz
fernzubleiben. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir solche
Vertragsverletzungen nicht billigen.
Sollte
Ihr Verhalten erneut Anlass zu Beanstandungen geben, müssen
Sie mit einer Kündigung rechnen. Eine Kopie dieser
Abmahnung wird zu Ihrer Personalakte genommen." |
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Rechtssichere
Beratung durch unseren
Anwalt. Haben Sie
rechtliche Fragen zur Kündigung, Abmahnung,
Abfindung, Aufhebungsvertrag, etc.? Wir
helfen Ihnen persönlich und beraten
Sie mit einem juristischen, rechtssicheren
RatWir
unterstützen Sie per E-Mail, Telefon
und persönlich. Holen Sie sich durch
unsere Erstberatung eine rechtliche Einschätzung
Ihrer Lage sowie einen Rat zur weiteren
Vorgehensweise.
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Anwalt
Stefan Ott
Arbeitsrecht
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Bei
unentschuldigten Verspätungen
Das hessische Landgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nach Abmahnung
gekündigt werden darf, wenn er wegen einer Erkrankung seiner Tochter mehrere
Male unpünktlich zur Arbeit erschien und sich nicht entschuldigen lies
(z. B. telefonisch nicht angekündigt).
Az: 9 Sa 901/99
=> Im
vor Arbeitsbeginn sich entschuldigen lassen |
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Blau
machen zwischen zwei Krankheiten
Das hessische Landgericht hat entschieden, dass
eine Arbeitnehmerin gekündigt werden darf, wenn
sie mehrfach an einzelnen Tagen zwischen "krankgeschriebenen" Tagen
unentschuldigt und ohne ärztliche Bescheinigung
fehlt.
Az: 9 Sa 525/99 |
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Sperrzeit
nach Kündigung
Wird ein Arbeitnehmer nach unentschuldigten Fehlen (z.
B. wegen Krankheit) mehrmals erfolglos abgemahnt und schließlich
entlassen, so hat er in den ersten 12 Wochen einer Arbeitslosigkeit
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sozialgericht Dortmund Az: S 5 AL 320/99 |
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Unentschuldigtes
Fehlen durch Alkoholsucht
Das
Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass ein
alkoholabhängiger Mitarbeiter nicht gekündigt
werden darf, wenn er aufgrund seiner Sucht unentschuldigt
am Arbeitsplatz fehlt. Sein Verhalten wurde vom Gericht
als nicht beherrschbar eingestuft (auch nach einer Entziehungskur)
und eine Entlassung als nicht sozial gerecht begründet.
Az: 10 Sa 1235/98 |
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Weitere
Urteile hier
Weitere Urteile finden Sie unter der Rubrik "Arbeitsrecht" in unserer Karrierezeitung. |
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