Mit der neuen EU-Richtlinie, die am 4.8.2010 in
Kraft getreten ist, werden selbstständig Erwerbstätige
und deren Partner sozial besser abgesichert, z.B.
wird erstmals ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub
festgeschrieben. Durch die Richtlinie über
selbstständig Erwerbstätige und mitarbeitende
Ehepartner (Richtlinie 2010/41/EU) wird die bisherige
Regelung (Richtlinie 86/613/EWG) aufgehoben und
ersetzt, der soziale Schutz von Frauen auf dem Arbeitsmarkt
verbessert und die Position von Frauen als Unternehmerinnen
gestärkt. Derzeit ist nur jeder dritte Unternehmer
eine Frau.
Die Richtlinie wurde im Mai vom EU-Parlament gebilligt
und hat im Juni die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten
erhalten. Sie verbessert den Schutz selbstständig
erwerbstätiger Frauen und mitarbeitender Ehe-
oder Lebenspartner selbstständig Erwerbstätiger,
insbes. bei Mutterschaft. So können sie Mutterschaftsleistungen
erhalten, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit
während mindestens 14 Wochen ermöglichen.
Dies ist das erste Mal, dass selbstständig
Erwerbstätigen auf EU-Ebene Mutterschaftsansprüche
zugestanden werden.
Außerdem sollen die neuen Vorschriften die
unternehmerische Tätigkeit im Allgemeinen und
von Frauen im Besonderen fördern. Derzeit besteht
noch eine ausgeprägte Geschlechterkluft - nur
30 Prozent der Unternehmer in Europa sind Frauen.
Desgleichen wird der soziale Schutz mitarbeitender
Ehepartner und (nach innerstaatlichem Recht anerkannter)
Lebenspartner im Vergleich zur Richtlinie von 1986
erheblich verbessert. Besteht in einem Mitgliedstaat
ein System für den Schutz selbstständig
Erwerbstätiger, sollen sie das gleiche Maß
an Schutz (z. B. bei der Altersversorgung) erhalten.
Dadurch wird die soziale Absicherung verbessert
und verhindert, dass Frauen in Armut abgleiten.
Die EU-Mitgliedstaten müssen die Richtlinie
nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht
umsetzen. Nur bei besonderen Schwierigkeiten mit
der Umsetzung der Vorschriften für mitarbeitende
Ehepartner kann diese Frist um weitere zwei Jahre
verlängert werden.
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die
Richtlinie über die Gleichbehandlung von Männern
und Frauen, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit
ausüben, hier.
Quelle: EU-Kommission PM vom 4.8.2010