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ABMAHNUNGEN
oder: Nur noch ein Schritt zur Kündigung

Mit Abmahnungen wird der Arbeitnehmer vor einer Kündigung verwarnt!

Vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht meist die Abmahnung. Damit wird dem Arbeitnehmer, wenn die Abmahnung rechtlich einwandfrei ist, meist die Kündigung angedroht.

Abmahnungsberechtigt sind Arbeitgeber, der kündigungsberechtigter Vorgesetzter (Disziplinarvorgesetzter) und alle Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position befugt sind, anderen Mitarbeitern verbindliche Weisungen bezüglich des Arbeitsorts, der Arbeitszeit und der Art und Weise der arbeitsvertraglichen Leistungen zu erteilen (Fachvorgesetzter).

Wichtig ist, dass die genaue Angabe des Ortes des Fehlverhaltens: z. B. Angaben der Abteilung, des Stockwerks, des Büroraums, ... sowie die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens mit der Nennung der betroffenen Personen, Nennung von Zeugen in der Abmahnung enthalten ist. Ansonsten kann die Abmahnung ungültig erklärt werden.

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Weiterhin wichtig ist die aus Beweiszwecken immer schriftlich übergebene Abmahnung, die vom Mitarbeiter schriftlich bestätigt wird, so dass der gemachte Vorwurf zutrifft, und das er die Abmahnung erhalten hat.

Handelt es sich um ein gravierendes Fehlverhalten, das den Betriebsfrieden und/oder Betriebsablauf stört, dann kann schon beim zweiten gleichartigen Fehlverhalten an Stelle der Abmahnung eine Kündigung ausgesprochen werden. Berechtigt das Fehlverhalten wegen seiner Schwere zur außerordentlichen Kündigung, kann auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden (BAG, Aktenzeichen: 2 AZR 492/92).

Häufige Fragen:

»Kann der Arbeitgeber beim unentschuldigen Fehlen sofort kündigen?
Nein, so einfach macht der deutsche Gesetzgeber den Arbeitgebern das Kündigen nicht. Vor einer Kündigung muss eine Androhung einer Kündigung erfolgen, sprich eine Abmahnung.

Diese Abmahnung muss schriftlich erfolgen. Darin muss sein konkreter Fehltritt bzw. Fehlverhalten sein, sowie die Konsequenz im Wiederholungsfall (z. B. die Kündigung

 
»Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer eine "verhaltensbedingte" Kündigung aussprechen, ohne vorher eine Abmahnung zuzustellen?
Ja und Nein.
Nein, vor Ausspruch einer verhaltenbedingten Kündigung muss eine Pflichtverletzung im "Leistungsbereich" mit einer Abmahnung erfolgen.
Ja, wenn die Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
im "Vertrauensbereich" stattgefunden hat.
Achtung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung müssen nicht erst zwei oder gar drei Abmahnungen dem Arbeitnehmer zugestellt werden. Dies ist ein verbreiteter Trugschluss.
Tipp: Der Arbeitnehmer sollte immer prüfen, ob bei einer Kündigung ohne Abmahnung diese nicht erforderlich gewesen wäre.
 
»Bei unentschuldigten Verspätungen
Das hessische Landgericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nach Abmahnung gekündigt werden darf, wenn er wegen einer Erkrankung seiner Tochter mehrere Male unpünktlich zur Arbeit erschien und sich nicht entschuldigen lies (z. B. telefonisch nicht angekündigt).

Az: 9 Sa 901/99

=> Immer vor Arbeitsbeginn sich entschuldigen lassen.

 
»Sperrzeit nach Kündigung
Wird eine Arbeitnehmer nach unentschuldigten Fehlen (z. B. wegen Krankheit) mehrmals erfolglos abgemahnt und schließlich entlassen, so hat er in den ersten 12 Wochen einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sozialgericht Dortmund Az: S 5 AL 320/99
 
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Infotipp: Um weitere Informationen zum Thema: Abmahnungen zu erhalten lassen, können wir folgende Bücher empfehlen:


Abmahnung und Kündigung: Schnell und richtig reagieren

von Markus Michalka

Abmahnung und Kündigung: Schnell und richtig reagieren

Eine Abmahnung oder eine Kündigung sind erst einmal ein Schock. Umso wichtiger ist es für Arbeitnehmer ruhig zu reagieren und die Rechtslage genau zu kennen. Denn viele arbeitsrechtliche Schreiben der Personalabteilungen sind fehlerhaft und anfechtbar. Hier sollten Sie rechtzeitig Bescheid wissen, welche Fallstricke bei Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsver-trag drohen und wie Sie darauf reagieren sollten.

- So gehen Sie geschickt gegen eine Abmahnung vor.
- Kündigung: Diese formalen und inhaltlichen Fehler liegen häufig vor.
- Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
- Geschickt einen Aufhebungsvertrag verhandeln!
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  die Sie viel Geld kosten können.

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Die faire Kündigung: Erfahrungen und Praxistipps für Vorgesetzte

von Charles Meyer

Die faire Kündigung: Erfahrungen und Praxistipps für Vorgesetzte

Kündigen ist eine der schwierigsten Managementaufgaben. Denn die Folgen, die Kündigungen haben, sind gravierend und für die Betroffenen traumatisch nicht nur für den Gekündigten, sondern auch für das zurückbleibende Team und für die Chefs. Der Organisationspsychologe Charles Meyer hat die psychischen Prozesse untersucht, die eine Kündigung auslöst. Sein Fazit: Es braucht eine neue Kündigungskultur, für die Einzel- wie auch für die Massenkündigung. Ehrliche und offene Kommunikation, Planung der Zeit danach und professionelle Standards beim Kündigungsgespräch sind unabdingbar. Wie diese und zahlreiche weitere Maßnahmen umgesetzt werden können, schildert der erfahrene Coach in diesem Buch.

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Ein Fall für Escher - Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann?

von Michael Baczko, Doris Brenner

Ein Fall für Escher - Kündigung, Arbeitslosigkeit - Was dann?

Das große Begleitbuch zur bekannten Sendung "Escher. Der MDR-Ratgeber" im MDR gibt Antwort auf alle wichtigen Fragen rund um Kündigung und Arbeitslosigkeit.

Was tun, wenn Ihnen gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag angeboten wird? Welche Ansprüche haben Sie als Arbeitsloser? Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld und Sozialleistungen? Wie finden Sie wieder Arbeit? Dieses Buch bietet Ihnen umfangreiche Informationen zu diesen Themen.

* Arbeitsplatz in Gefahr: Abfindung, Aufhebungsvertrag
* Gekündigt - was nun?
* Arbeitslosengeld: Ansprüche und Höhe des ALG I und ALG II, Nebeneinkommen,
   Sperrzeiten, Fördermöglichkeiten
* Wege aus der Arbeitslosigkeit: Tipps zu Bewerbung und Vorstellungsgespräch

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Endlich arbeitslos: Wie ich eine Kündigung als Chance begreife

von Lara B. Schreiber

Endlich arbeitslos: Wie ich eine Kündigung als Chance begreife

Geschrieben von einer Betroffenen für Betroffene bietet die Autorin Trost und Ermutigung, Denkanstöße und Tipps, Übungen und Infos für alle, die ihren Job verloren haben. Es geht hier nicht nur darum, wie man wörtlich "aus einer beschissenen Situation das Beste machen kann", sondern noch um deutlich mehr: Es geht darum, wie man schwierige Phase dafür nutzen kann, Eigenverantwortung zu übernehmen und das Leben aktiv zu gestalten. Arbeitslosigkeit ist kein Ende, sondern ein Anfang - das ist das Motto dieses Buches. Wer nun vermutet, dass hier ein Buch mit der Sicht durch die rosarote Brille des positiven Denkens geschrieben wurde, der irrt. Hier wird nichts schön geredet, sondern im Gegenteil: die Dinge werden klar beim Namen genannt. Und es gibt ganz konkrete Hilfestellungen, wie Sie mit Ihrer Situation klarkommen, was Sie tun können, an wen Sie sich wenden können und wie es weitergehen kann.

Preis: € 9,90 - Kostenlose Lieferung - Berufszentrum-Rating: Sehr gut!

 


111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I

von Rolf Winkel, Hans Nakielski

111 Tipps für Arbeitslose - Arbeitslosengeld I

Immer wieder ändert der Gesetzgeber die Regeln bei der Arbeitslosenversicherung. Und auch die Sozialgerichte sorgen mit Grundsatzentscheidungen für neue Akzente: So entschied das Bundessozialgericht, dass Arbeitslose, die kurz vor dem Ende ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I krank werden, bis zu 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld in Höhe des ALG I haben. Die Neuauflage der bewährten ´111 Tipps für Arbeitslose´ gibt Orientierung und zeigt Arbeitslosen, wie sie an sämtliche Leistungen kommen, die ihnen zustehen. Der Ratgeber beantwortet viele Fragen, die bares Geld wert sind.

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