»Wieviel
Arbeitslosengeld bekomme ich?
Das Arbeitslosengeld ist abhängig von dem ver-gangenen
Einkommen und der Familiensituation. Nach oben gibt es eine
Grenze - die liegt bei 4500,00 Euro als Bruttoeinkommen. Wer
mehr verdient aht, bekommt nicht mehr Geld!
Um das Arbeitslosengeld "über dem Daumen" zu
errechnen, nehmen Sie von Ihrem Netto-Gehalt 60% für Ledige
/ kinderlose Ehepaare oder 67% für Ehepaare mit mindestens
einem Kind.
Beispiel:
Bruttogehalt: 5000,00 Euro
Steuerklasse 3 mit 2000,00 Euro Freibetrag/Monat
Nettogehalt: 3800,00 Euro
Normal Nettogehalt ohne Freibetrag: 3116,00 Euro
Angesetzt wird aber nur 4500,00 Euro
Das ergibt eine Normal-Netto o. Frei.: 2800,00 Euro
davon
60%: 1680,00 Euro für Ehepaare mit mind. einem Kind
davon 67%: 1876,00 Euro für Ledige und kinderlose
Ehepaare
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»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine Rentenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für
Arbeit (BfA) Ihre Beiträge weiter.
»Hat
die Arbeitslosigkeit Auswirkungen oder Folgen auf meine spätere
Rente?
Ja, die Höhe der Rente richte sich nach dem Verdienst und
der Beitragsdauer. Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt
für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge weiter. Da das Arbeitslosengeld
geringer ausfällt als Ihr vorheriges Einkommen, sind die
Beiträge an die BfA für Ihre Rentenversicherung ebenfalls
geringer. Damit bekommen Sie einen geringeren Rentanspruch.
»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine gesetzliche Krankenversicherung?
Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für
Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
weiter.
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»Wer
bezahlt bei Arbeitslosigkeit meine private Krankenversicherung
(PKV)?
Im Falle einer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich erst fragen,
ob Sie in der gesetzlichen Kranken-versicherung (GKV) nicht
besser aufgehoben sind. Wenn Sie alleinverdienender Ehepartner
sind oder gar Kinder haben, ist es meist sinnvoll wieder in
die GVK zu wechseln. Auch wenn Sie arbeitslos sind, müssen
Sie weiter für jedes Familienmitglied die Beiträge
zahlen.
Tipp: Wechseln Sie in den günstigen Standard-Tarif.
Für
Doppelverdiener oder Ledige sieht das anders aus. Wenn Sie nur
mit einer kurzfristigen Arbeitslosigkeit rechnen, lohnt es sich
meist in der PKV zu bleiben.
Wenn
Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit
(BfA) Ihre Beiträge für die private Krankenversicherung
bis zu einer Obergrenze weiter.
Tipp:
Mit einer Anwartschaft (ca. 10% des Versicherungsbetrages) kann
eine PKV-Rückkehr zu den alten Konditionen erworben werden.
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»Aktuelle
Umfrage
Bitte nehmen Sie unserer Umfrage teil. Wir werden diese
Rückmeldungen in unseren Webauftritt einfliessen lassen.
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»Was
mache ich mit meiner Lebens(kapital)-versicherung?
Die Lebensversicherung und die Lebenskapital-versicherung (LKV)
sollten Sie behalten und nicht kündigen. Denn der Rückkaufswert
der LKV ist oft sehr gering. Besser ist es den Lebenskapitalver-sicherungsvertrag
beitragsfrei zu behalten. Dabei läuft die Versicherung
ohne Beiträge weiter und hat auch eine geringere Versicherungssumme.
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»Was
mache ich mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist dringend
erforderlich, weil in der Rentenreform 2001 der Schutz durch
die Erwerbsminderungsrente geändert wurde und für
den Arbeitnehmer die Ansprüche strak gesunken sind.
Eine
Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich ineinen
Ruhezustand schalten, in der keine Ansprüche auf Leistungen
bestehen.
»Brauche
ich noch alle Versicherungen?
Sie sollten all die Versicherungen behalten, die sich exsistenzbedrohend
auswirken können. So kann auf eine Hausratversicherung
eher verzichtet werden als auf eine Haftpflichtvericherung.
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»Wie
mache ich mit meiner Direktver- sicherung?
Die Direktversicherung sollten Sie nicht kündigen sondern
eher beitragsfrei während der Arbeitslosenzeit behalten.
Dabei läuft die Versicherung ohne Beiträge weiter
und hat auch eine geringere Versicherungssumme. Sie können
die Versicherung aber auch behalten. Dafür müssen
Sie die Beiträge dann selber vom Arbeitslosengeld bezahlen.
Tipp:
Der Steuervorteil der Direktversicherung entfällt während
der Arbeitslosenzeit.
©2002
Berufszentrum |
»Wie
kann ich meine Rechtschutz- versicherung nutzen, um meinen Arbeits-
platz zu erhalten?
Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten eines
Rechtsstreits mit Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Auch Streitigkeiten
um den Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlungen werden von
Ihr abgedeckt. Sehr oft hilft die Versicherung Ihnen Ihr Recht
und damit einen finanziellen Schaden abzuwenden. Ihren alten
Job sollten Sie trotzdem nicht wieder annehmen. Falls Sie nach
einem Rechtsstreit bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber wieder anfangen
sollten, wird dieser Sie bei der nächsten Gelegenheit,
ohne Abfindung, abschieben.
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